Beschluss:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
- Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr umgrenzt im Norden vom Laglumsweges, im Osten vom städtischen Klärwerk, im Süden von einer Parallelen im Abstand von ca. 180 m zum Laglumsweg und im Westen von einer Parallelen im Abstand von ca. 70 m zum Klärwerk und zur städtischen Strandkorbhalle wird der Beschluss zur Durchführung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
- Es werden die folgenden Planungsziele
festgelegt:
2. 1 Festlegung einer Fläche für Fläche für Versorgungsanlagen und für
die Abwasserbeseitigung zur
Erweiterung des städtischen Klärwerkes;
2.2 Festlegung einer Fläche als Gemeinbedarfsfläche für Einrichtungen des
städtisches
Tourismusbetriebes, insbesondere für die
Ansiedlung der Betriebsgebäude des
städtischen Hafenbetriebes / Grün -
Bau sowie die Einrichtungen einer
Rettungswache (DLRG) mit
Personalunterkünften;
2.3 Regelung des Überganges zur freien Landschaft in Verbindung mit den
erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen;
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Planungsabteilung
des Kreises Nordfriesland beauftragt.
- Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich öffentlich bekannt zu
machen (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: --
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
a) Aufstellungsbeschluss
Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis
Die Stadt Wyk auf
Föhr hat eine landwirtschaftliche Fläche am Laglumsweg westlich der bestehenden
Betriebsfläche von „Grün-Bau“ (Strandkorbhalle und Betriebsgebäude des
städtischen Gärtnereibetriebes) und der Kläranlage erworben. Die Fläche in
einer Größe von ca. 1,3 ha ist umgeben
von weiteren landwirtschaftlichen Ländereien im Westen und Süden.
Es ist geplant die
Fläche als Erweiterungsfläche für die Kläranlage vorzusehen sowie als
Erweiterungsmöglichkeit der städtischen Eigenbetriebe am Laglumsweg.
Insbesondere soll eine Auslagerung des städtischen Bauhofes sowie der DLRG –
Rettungswache vom gegenwärtigen Standort am alten Hafen ermöglicht werden.
Im wirksamen
Flächennutzungsplan von 2009 ist diese Fläche als „Fläche für Versorgungsanlagen, Abwasserbeseitigung, usw.“ in gelb
dargestellt. Da es sich heute um eine
Außenbereichsfläche handelt, ist zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die zukünftigen Nutzungen die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 56 erforderlich.
Da die Auslagerung
des städtischen Eigenbetriebes die Erweiterung der östlich des Plangebietes
gelegenen bereits bestehenden „Gemeinbedarfsfläche
- Einrichtungen für den städtischen Tourismusbetrieb“ (Bebauungsplan Nr. 30)erfordert, muss für
diesen Teilbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 56 der Flächennutzungsplan
sinngemäß geändert werden.
Um die Entwicklung
des künftigen Bebauungsplanes Nr. 56 aus dem Flächennutzungsplan
sicherzustellen, ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren erforderlich.
b) Festlegung der
Planungsziele
Angesichts der Lage der Fläche und der künftigen Nutzungsvorstellungen ist zunächst von einer Übertragung der östlich angrenzenden Flächennutzungen auszugehen, Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfsflächen.
Dabei sind die betrieblichen Erfordernisse des städtischen Hafenbetriebes zu berücksichtigen, dessen Tätigkeitsfelder maßgeblich sind für die Erhaltung des Tourismusbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr. Dazu zählt u. a. auch das Vorhalten einer Rettungswache mit den saisonal notwendigen Personalunterkünften.
Hinsichtlich des Überganges zum Außenbereich der freien Landschaft ist zusammen mit den Ausgleichsfragen im Rahmen der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichtes eine angemessene Lösung herbeizuführen.