Beschluss:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
- Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr umgrenzt im Norden vom Laglumsweges, im Osten vom städtischen Klärwerk, im Süden von einer Parallelen im Abstand von ca. 180 m zum Laglumsweg und im Westen von einer Parallelen im Abstand von ca. 70 m zum Klärwerk und zur städtischen Strandkorbhalle wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
- Es werden die folgenden
Planungsziele festgelegt:
2. 1 Festlegung eines Gebietes für Versorgungsanlagen und für die
Abwasserbeseitigung
zur Erweiterung des städtischen
Klärwerkes;
2.2 Festlegung eines Gebietes für den Gemeinbedarf für Einrichtungen des
städtisches
Tourismusbetriebes, insbesondere
für die Ansiedlung der Betriebsgebäude des
städtischen Hafenbetriebes / Grün -
Bau sowie die Einrichtungen einer
Rettungswache (DLRG) mit
Personalunterkünften;
2.3 Regelung des Überganges zur freien Landschaft in Verbindung mit den
erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen;
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Planungsabteilung
des Kreises Nordfriesland beauftragt.
- Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich öffentlich bekannt zu
machen (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
a) Aufstellungsbeschluss
Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis
Die Stadt Wyk auf
Föhr hat eine landwirtschaftliche Fläche am Laglumsweg westlich der bestehenden
Betriebsfläche von „Grün-Bau“ (Strandkorbhalle und Betriebsgebäude des
städtischen Gärtnereibetriebes) und der Kläranlage erworben. Die Fläche in
einer Größe von ca. 1,3 ha ist umgeben
von weiteren landwirtschaftlichen Ländereien im Westen und Süden.
Es ist geplant, die
Fläche als Erweiterungsfläche für die Kläranlage vorzusehen sowie als
Erweiterungsmöglichkeit der städtischen Eigenbetriebe am Laglumsweg.
Insbesondere soll eine Auslagerung des städtischen Bauhofes sowie der DLRG –
Rettungswache vom gegenwärtigen Standort am alten Hafen ermöglicht werden.
Da es sich um eine
Außenbereichsfläche handelt, ist zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die zukünftigen Nutzungen die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 56 erforderlich.
Die Auslagerung des
städtischen Eigenbetriebes als Erweiterung der östlich des Plangebietes
gelegenen bereits bestehenden „Gemeinbedarfsfläche
- Einrichtungen für den städtischen Tourismusbetrieb“ (Bebauungsplan Nr. 30) stimmt nicht mit
den gegenwärtigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes (seit 2009) überein.
Um die Entwicklung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 56 aus dem
Flächennutzungsplan sicherzustellen, ist eine sinngemäße 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.
b) Festlegung der
Planungsziele
Angesichts der Lage der Fläche und der künftigen Nutzungsvorstellungen ist zunächst von einer Übertragung der östlich angrenzenden Flächennutzungen auszugehen, Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfsflächen.
Dabei sind die betrieblichen Erfordernisse des städtischen Hafenbetriebes zu berücksichtigen, dessen Tätigkeitsfelder maßgeblich sind für die Erhaltung des Tourismusbetriebes der Stadt Wyk auf Föhr. Dazu zählt u. a. auch das Vorhalten einer Rettungswache mit den saisonal notwendigen Personalunterkünften.
Hinsichtlich des Überganges zum Außenbereich der freien
Landschaft ist zusammen mit den Ausgleichsfragen im Rahmen der Umweltprüfung
bzw. des Umweltberichtes eine angemessene Lösung herbeizuführen.