Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die genannten Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten.


Amtsvorsteherin Braun beantragt die nichtöffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte 4 – 8.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig