Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung wird zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde ist über diese Zustimmung zu informieren. Die Gewählten sind durch die Amtsdirektorin für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Amtswehrführer bzw. als 2. stellvertretender Amtswehrführer zu berufen.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung werden Herr Hauke Brett und Herr Jörg Carstensen durch Nachsprechen der Eidesformel „Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine Amtspflicht treu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe“ und Überreichung der Urkunden zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis in ihr Amt eingeführt.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach vorzeitigem Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit ist die Wahl des Amtswehrführers und seiner 2. Stellvertretung notwendig geworden. Diese Wahlen erfolgten durch die Delegiertenversammlung aller Gemeindefeuerwehren des Amtes Föhr-Amrum am 10.09.2016 in Oevenum.

 

Es wurden folgende Personen gewählt:

Zum Amtswehrführer                                    Herr Hauke Brett, FF Nieblum-Goting

Zum 2. Stellvertreter                                     Herr Jörg Carstensen, FF Wyk auf Föhr

 

Die Wahl des 2. stellvertretenden Amtswehrführers erfolgte nach Stimmengleichheit in der Stichwahl durch Losentscheid.

 

Beide Bewerber erfüllen die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die gewählten Ämter. Zur Durchführung von noch zwei fehlenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee hat sich Herr Carstensen schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) bedarf die Wahl eines Amtswehrführers und seiner Stellvertretung der Zustimmung des Amtsausschusses. Anschließend sind die Gewählten unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum Amtswehrführer bzw. zum 2. stellvertretenden Amtswehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig