Sitzung: 23.11.2016 Gemeindevertretung
Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 13 bis 16 nicht öffentlich zu beraten.