Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)    Zum Aufstellungsbeschluss

 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstieg und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstieg.

 

b)    Zur Festlegung der Planungsziele:

 

2.    Zugleich werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

a.    Festlegung der Art der Nutzung als „Flächen für Versorgunganlagen“

 

b.    Festlegung der Fläche als „Anlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken, insbesondere zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung“

 

3.    Mit der Durchführung der Planungsaufgaben wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich öffentlich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB


Bürgermeister Riewerts erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die „Energiegenossenschaft Föhr“ beabsichtigt den Aufbau eines Fernwärmenetzes zur Versorgung der Ortslagen von Oldsum sowie von Süderende.

 

Die hierfür benötigte Heizzentrale soll am südwestlichen Ortsausgang der Gemeinde Oldsum errichtet werden, um die Leitungslängen zu den beiden Gemeinden in vertretbaren Größenordnungen zu halten. Zugleich ist an dem angedachten Standort der Anschluss einer Solarthermiekollektor-Fläche zum westlichen Ortsrand geplant.

 

Die unmittelbare Nachbarschaft zu gewerblichen Nutzungen (u.a. ein Reetdachdecker und eine Landtechnikwerkstatt) ermöglichen künftige Synergieeffekte nicht nur hinsichtlich der Abnahme der Wärme, sondern auch zur Verwendung von beispielsweise altem Reet als Brennmaterial für die Heizzentrale.

 

Die Gemeinde Oldsum befürwortet das Projekt zur Wärmeversorgung der Gemeinde und möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür schaffen.

 

Um eine Entwicklung des künftigen B-Planes 8 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich, sodass die Flächen für Einrichtung zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung und Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien ausgewiesen werden können.

 

Zur Einleitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sind ein Aufstellungsbeschluss sowie die Festlegung der Planungsziele erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:           8 – dafür (einstimmig)