Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Baumaßnahme „Energetische Sanierung und Modernisierung der Sporthalle am Schulzentrum Eilun-Feer-Skuul, Wyk auf Föhr“ wird gemäß den zum Bundesprogramm „Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eingereichten und heute durch den Architekten Andreas Schneider vorgestellten Entwurfsunterlagen durchgeführt.

  2. Der Eigenanteil von 2.553.283,25 EUR an den Gesamtkosten von 4.495.626,25 EUR einschließlich weiterer Kostensteigerungen wird durch das Amt Föhr-Amrum getragen und über die Projektlaufzeit bis Ende 2018 zur Verfügung gestellt.

            Die über die bisher im Haushalt 2016 eingestellten Eigenmittel von 2.365.000,00 EUR hinausgehenden Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Für die Baumaßnahme „Energetische Sanierung und Modernisierung der Sporthalle am Schulzentrum Eilun-Feer-Skuul“ wurde die Bewerbung zum Bundesprogramm „Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Oktober 2015 eingereicht. Die der Bewerbung zugrundeliegende Kostenschätzung benannte Gesamtkosten von 4.316.318 EUR. Diese Summe wurde vom Fördergeber als Kostenobergrenze für die Zuwendung von 45% festgesetzt. Die Höhe der sich daraus ergebenden Zuwendung beträgt 1.942.343 EUR.

Alle über die beantragten 4,316 Mio. EUR hinausgehenden Kosten sind nicht förderfähig und vom Amt Föhr-Amrum selbst zu tragen.

Nach der Aufnahme des Projektes in das Förderprogramm wurden die Architekten im Rahmen eines EU-weiten Förderprogramms beauftragt und haben nun im Oktober 2016 den Bauwerksentwurf, Maßnahmenkatalog und zugehörige Kostenberechnung erarbeitet. Für die Umsetzung, der im Förderprogramm notwendigen Maßnahmen ist derzeit nach Kostenberechnung eine Gesamtsumme von 4.495.626,25 EUR erforderlich.

Damit erhöht sich der Eigenanteil des Amtes gegenüber den ursprünglich im Haushalt 2016 eingeplanten 2.365.000 EUR auf 2.553.283,25 EUR.

 

Für die Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den Bund ist ein Beschluss über die Durchführung der Maßnahme sowie über die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig