Der Entwurf für die 6.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alkersum auf Föhr wird ergänzt um die Teilaspekte „Inselweite Abstimmung“ und „Steuerung der Einzelhandelsentwicklung“ und erneut als Entwurf beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Der Planentwurf mit den geänderten Teilbereichen und die geänderte Begründung sowie die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs.2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB erneut zu beteiligen und über die erneute Auslegung zu informieren.

 

 

Gemeindevertreter Jensen war wegen Befangenheit bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen.


Bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Auslegung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist aufgefallen, dass zwei Aspekte aus der vorläufigen landesplanerischen Stellungnahme des Innenministeriums in den Planunterlagen zur 6. Flächennutzungsplanänderung sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gewerbegebiet der Gemeinde Alkersum bislang nicht berücksichtigt wurden.

Um eine positive Stellungnahme der Landesplanung zu ermöglichen, müssen die Begründungen zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan sowie die Teilfestsetzungen des Bebauungsplanes um die Teilaspekte „Inselweite Abstimmung“ und „Steuerung der Einzelhandelsentwicklung“ angepasst werden

 


Abstimmungsergebnis:            einstimmig