Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Oevenum wird mit der oben genannten Änderung beschlossen.


Bürgermeisterin Riemann erläutert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Zuge der Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts im Bereich des Amtes Föhr-Amrum werden auch die Kurabgabesätze in der Gemeinde Oevenum zum 1. Januar 2017 angehoben. Ferner ist davon auszugehen, dass es im nächsten Jahr zu neuen Regelungen bei der Kostenverteilung der inselweit wirkenden Tourismusaufwendungen kommen wird. Im Ergebnis führt dies zu einer Entlastung der Gemeinde Oevenum und erlaubt eine Absenkung des Abgabensatzes in der Tourismusabgabe.

Für die Festlegung eines sachgerechten Abgabensatzes ist eine neue Abgabenkalkulation angefertigt worden, die sich auf die jüngsten Abschlussergebnisse und die aktuelle Haushaltsplanung stützt. Die Vorauskalkulation geht davon aus, dass im Vergleich zum aktuellen Haushaltsplan im nächsten Jahr um mehr als 27 T€ höhere Kurabgaben generiert werden können. Weitere Einzelheiten lassen sich den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten entnehmen.

Danach muss in Oevenum künftig nur noch ein Jahresbetrag in Höhe von etwa 15 T€ über Tourismusabgaben finanziert werden.

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2016, Stand: 17.08.2016) zeigt für Oevenum eine Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge) von 410.766,15 €. Der Abgabensatz für die Tourismusabgabe 2017 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (15.333,57 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (410.766,15 €) und beträgt folglich 3,73%.

Im Entwurf der beigefügten Nachtragssatzung ist demgemäß eine Absenkung des Abgabensatzes von bisher 6,1% auf nunmehr (gerundet) 3,7% vorgesehen.

Nachdem die Gemeindevertretung sich in der Sitzung am 09.06.2016 für die Neufestlegung der Anteile zur Finanzierung der Tourismusaufwendungen entschieden hat, ist in § 1 Satz 2 der Tourismusabgabensatzung ebenfalls eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.

 

Nach der Erläuterung von Bürgermeisterin Riemann wird angemerkt, dass die tatsächliche Höhe der zusätzlichen Einnahmen aus der Kurabgabe nicht genau kalkulierbar ist und der Abgabensatz für die Tourismusabgabe 2017 mit 3,73% möglicherweise zu niedrig angesetzt sei. Dann müsse man diesen wahrscheinlich im nächsten Jahr wieder anpassen. Daher spricht sich die Gemeindevertretung positiv dafür aus, den Abgabensatz bereits jetzt auf 5,0% festzulegen.


Abstimmungsergebnis:           Ja:       einstimmig (7 Stimmen)