Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Nieblum wird mit der vorgenannten Ergänzung beschlossen.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000156.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Aufgrund der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen sollen Satzungen gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung zukünftig wieder durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Dörpshus, Poststrat 2, 25938 Nieblum befindet, bekannt gemacht werden.

 

Auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum sollen unter der Rubrik „Ortsrecht und Satzungen“ auch weiterhin die aktuellen durchgeschriebenen Fassungen der jeweils gültigen Satzungen der Gemeinde Nieblum vorgehalten werden.

 

 

Es wird angemerkt, dass aufgrund der Umstellung auf die Doppik des Weiteren in § 5 „Ständige Ausschüsse“ Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nieblum jeweils das Wort „Jahresrechnung“ durch das Wort „Jahresabschluss“ ersetzt werden müsse. Der Wortlaut ist wie folgt:

 

(2)       Es wird folgender nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildender Ausschuss der Gemeindevertretung bestellt:

 

Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses

Zusammensetzung: 3 Mitglieder/innen der Gemeindevertretung

Aufgabengebiet: Prüfung des Jahresabschlusses

 

Es wird darum gebeten, die Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Nieblum auch um die vorgenannte Änderung zu erweiteren.

 


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen