Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum wird mit der oben genannten Ergänzung beschlossen.

 

 


Bürgermeisterin Riemann erläutert anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Aufgrund der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen sollen Satzungen gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung zukünftig wieder durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich bei der Gastwirtschaft „Krögers´s Dörpskrog“, Dörpstrat 24, 25938 Oevenum befindet, bekannt gemacht werden.

 

Auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum sollen unter der Rubrik „Ortsrecht und Satzungen“ auch weiterhin die aktuellen durchgeschriebenen Fassungen der jeweils gültigen Satzungen der Gemeinde Oevenum vorgehalten werden.

 

Des Weiteren wird angemerkt, dass aufgrund der Umstellung auf die Doppik in § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum jeweils das Wort „Jahresrechnung“ durch das Wort „Jahresabschluss“ ersetzt werden müsse. Die neue Fassung des § 5 Abs. 2 lautet wie folgt:

 

2)         Es wird folgender nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildende Ausschuss der Gemeindevertretung bestellt:

 

Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses

            Zusammensetzung: 3 Mitglieder/innen der Gemeindevertretung

            Aufgabengebiet: Prüfung des Jahresabschlusses

 

Es wird gebeten, die vorgenannte Ergänzung mit in die Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:           Ja:       einstimmig (7 Stimmen)