Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindeversammlung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2017.

 


Herr Stammer berichtet an Hand der Vorlage.

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2017 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresgewinn in Höhe von +6.100 EUR (Vj. -9.700 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2015:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der  Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2016 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2016.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2016

2017

2018

2019

2020

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.160 Mio. EUR

1.224 Mio. EUR

+5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

126 Mio. EUR

157 Mio. EUR

-22

+3

+4

Sonderausgleich § 25 FAG

107 Mio. EUR

111,7 Mio. EUR

+4

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.500,5 Mio. EUR

1.698,5 Mio. EUR

+1

+5

+4

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 15.300 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2017 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 15.800 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2017

(in EUR)

Anmerkung

40120000 Grundsteuer B

+3.500

Anpassung an das Ergebnis 2016

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+1.000

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2017 (siehe vorstehende Tabelle)

40320000 Hundesteuer

+400

Hundesteuererhöhung

40340000 Zweitwohnungssteuer

+8.600

Anpassung an das Ergebnis 2016

41110000 Schlüsselzuweisungen

+5.300

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2017 (siehe vorstehende Tabelle)

43611000 Kurabgabe

+8.900

Anhebung der Kurabgabe 2017

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+200

höhere geplante Kosten

53410000 Gewerbesteuerumlage

-200

Finanzausgleich Minderung

53721000 Kreisumlage

+800

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+900

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden

+8.100

Dienstleistungsentgelt FTG, Familienbad und Strandnutzung, Erhöhung durch Kostenbeteiligung 

57110000 Abschreibungen auf imm. Vermögensgegenstände und Sachanlagen

-5.200

Minderung

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.500 EUR ausgewiesen.

 

Für 2017 werden Hausanschlüsse i.H.v. 2.500 EUR im Produkt 538130 (Kanalnetz (SW)) eingestellt. Die Kosten werden in gleicher Höhe erstattet.

 

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 16.11.2016 auf rd. 58.061 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  +21.400 EUR ausgewiesen.

 

 

Im Rahmen der Diskussion über die Verbesserung der Einnahmesituation machen die Mitglieder der Gemeindeversammlung deutlich, dass die Einführung einer Pferdesteuer aber erst angedacht werden sollte, wenn die Erhebung als rechtssicher gilt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür