Sitzung: 07.12.2016 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/002039/3
Beschlussempfehlung:
Zu a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen
1. Die eingegangenen Stellungnahmen
(s. Anlage) werden zur Vorlage dargestellt, berücksichtigt, teilweise
berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
Die sonstigen
Stellungnahmen werden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt,
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
Zu b) Teilung des Plangebietes und des Planverfahrens in einen Bebauungsplan
Nr. 27a und Nr. 27b
Eine Teilung des Verfahrens
aufgrund der im Sondergebiet noch zu klärenden Rechtsfragen in die Bereiche
- Bebauungsplan Nr. 27a für das Gebiet zwischen Boldixumer
Straße, St. Nicolai-Straße, Rungholtstraße sowie östlich der Gartenstraße in
einer Bautiefe zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße
- Bebauungsplan Nr. 27b für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße,
Rungholtstraße sowie in einer Bautiefe westlich und östlich der Gartenstraße
zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße wird beschlossen.
Zu c) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 27a
1.
Der Entwurf
für den künftigen Bebauungsplan Nr. 27a für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen
Boldixumer Straße, St. Nicolai - Straße, Rungholtstraße sowie östlich der
Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße sowie der Entwurf
der Begründung dazu werden geändert. Der Plan und die Begründung werden in den geänderten
Fassungen gebilligt.
2.
Zugleich
wird die Amtsverwaltung beauftragt im Namen der Stadt Wyk auf Föhr den Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 27a und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut
zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren.
Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage und erklärt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Anschließende muss das Gremien einen Beschluss bezüglich der
Teilung des Planverfahrens zum B-Plan 27 Gebiet
fassen. Gründe für die Teilung des Planverfahrens sind, die im Sondergebiet noch zu klärenden
Rechtsfragen. Die Verwaltung fügt hinzu, dass der Weg im Plangebiet, wo die
Personalwohnungen vom Vorhabenträger Herr Müller entstehen, begradigt wurde. Es
werden 7 Wohngebäude mit je drei
Wohneinheiten zugelassen. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen mit Heizwerk wird vom
Ausschuss befürwortet.
Der Ausschuss folgt
der Beschlussempfehlung.
Abstimmungsergebnis: b)
Teilung des Planverfahrens (B-Plan 27) in B-Plan 27a und b
11
Ja 0 Nein 0 Enthaltung