Beschluss: ungeändert beschlossen

 Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

1. Die eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage) werden zur Vorlage dargestellt, berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.

 

Die sonstigen Stellungnahmen werden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt, berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.

 



Zu b) Teilung des Plangebietes und des Planverfahrens in einen Bebauungsplan Nr. 27a und Nr. 27b


Eine Teilung des Verfahrens aufgrund der im Sondergebiet noch zu klärenden Rechtsfragen in die Bereiche

-       Bebauungsplan Nr. 27a für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, St. Nicolai-Straße, Rungholtstraße sowie östlich der Gartenstraße in einer Bautiefe zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße

-       Bebauungsplan Nr. 27b für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, Rungholtstraße sowie in einer Bautiefe westlich und östlich der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße wird beschlossen.

 

Zu c) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27a

1.    Der Entwurf für den künftigen Bebauungsplan Nr. 27a für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Boldixumer Straße, St. Nicolai - Straße, Rungholtstraße sowie östlich der Gartenstraße zwischen Rungholtstraße und Boldixumer Straße sowie der Entwurf der Begründung dazu werden geändert. Der Plan und die Begründung werden in den geänderten Fassungen gebilligt.

2.    Zugleich wird die Amtsverwaltung beauftragt im Namen der Stadt Wyk auf Föhr den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27a und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB  erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 


Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage und erklärt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.

Anschließende muss das Gremien einen Beschluss bezüglich der Teilung des Planverfahrens zum B-Plan 27 Gebiet  fassen. Gründe für die Teilung des Planverfahrens sind, die im Sondergebiet noch zu klärenden Rechtsfragen. Die Verwaltung fügt hinzu, dass der Weg im Plangebiet, wo die Personalwohnungen vom Vorhabenträger Herr Müller entstehen, begradigt wurde. Es werden 7 Wohngebäude  mit je drei Wohneinheiten zugelassen. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen mit Heizwerk wird vom Ausschuss befürwortet.

Der Ausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 


Abstimmungsergebnis:           b) Teilung des Planverfahrens (B-Plan 27) in B-Plan 27a und b
                                                11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung