Der Sachverhalt wird erläutert und auf die städtebaulichen Rahmenbedingungen hingewiesen. Demnach besteht eine Unstimmigkeit zwischen der bisherige Planung der Gemeinde Wrixum eines WA-Gebietes südlich des Hardesweges mit der Planungsvorstellung der Stadt Wyk, wonach für den Bereich südlich der Ocke-Nerong-Straße und des Hardesweges in einer Bautiefe südlich der Straßen eine Mischgebietsnutzung vorgesehen ist. Mit dieser Darstellung wird aus Sicht der Stadt die Möglichkeit für gewerbliche Nutzungen entlang der Hauptstraße durch Boldixum und Wrixum ausdrücklich offengehalten. Es ist jedoch städtebaulich nicht schlüssig, das Flurstück Nr. 361 im Stadtgebiet als Mischgebiet auszuweisen, wenn die westlich und östlich angrenzenden Bereiche des Gemeindegebiets von Wrixum als WA-Gebiete festgesetzt werden.

 

Auf Nachfrage führt Frau Braun als Bürgermeisterin der Gemeinde Wrixum aus, dass die Gemeinde sich bei ihren Festsetzungen für den Bebauungsplan Nr. 3a von den bestehenden Flächennutzungen hat leiten lassen im Sinn einer Festschreibung des Bestandes. Somit sind nur zur Zeit auch gewerblich genutzte Flächen als Mischgebiete festgesetzt worden. Es ist nicht absehbar, ob vergleichbare Nutzungen auf den Wohnbaugrundstücken überhaupt seitens der Eigentümer gewünscht bzw. auch erschließungstechnisch möglich wären.

 

In der Aussprache werden unterschiedliche Auffassungen vertreten dazu, ob die Stadt die Mischgebietsnutzung aufgeben oder die Gemeinde Wrixum die WA Ausweisung überdenken und ändern sollte. Im Ergebnis wird jedoch betont, dass das Ziel einer städtebaulichen Planung nicht ausschließlich das Festschreiben des Bestandes sondern auch das Offenhalten von Optionen und die Entwicklung einer langfristigen Perspektive sein muss. Vor diesem Hintergrund stimmt die Stadt Wyk auf Föhr zwar grundsätzlich dem Bebauungsplan Nr. 3a zu, regt jedoch die Ausweisung einer Mischgebietszone in einer Bautiefe südlich des Hardesweges vom Kirchweg bis zum Dorfplatz von Wrixum an. Mit dieser Ausweisung werden im Hinblick auf die Zukunft weitere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Zugleich wird der Forderung des Regionalplanes nach einer die Gemeindegrenzen übergreifenden Planungsvorstellung Rechnung getragen.

 

Mit der oben beschriebenen Anregung wird dem Bebauungsplan Nr. 3a der Gemeinde Wrixum zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:  9 ja