Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.
Zu diesem TOP
übergibt Bürgermeisterin Riemann Hauke Borges, Mitarbeiter des Bau- und
Planungsamtes, das Wort. Er erläutert ausführlich anhand der von ihm
gefertigten Gegenüberstellung von der alten Erschließungsbeitragssatzung und
des neuen Satzungsentwurfes:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Oevenum aus dem Jahre 1995 ist seit
dem Jahre 2015 ungültig. Eine gültige Satzung ist jedoch von elementarer
Bedeutung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Um das Neubaugebiet
(B-Plan Nr. 9) abrechnen zu können, ist folglich die Erstellung einer neuen
Satzung unabdingbar.
Der Text der Satzung in der zur Beschlussfassung vorgesehenen Form ist in der Anlage zur Vorlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Ja: einstimmig (7 Stimmen)