Herr Müller erläutert die Nr. 1 der Anfragen.

 

Es wird deutlich gemacht, dass es nicht möglich sei, seitens der Stadt eine entsprechende Abfallsatzung zu erlassen, da sie nicht für die Müllentsorgung zuständig sei. Abfallbehörde sei der Kreis Nordfriesland. Das Ordnungsamt habe hierzu eine entsprechende Stellungnahme verfasst, die an den Fraktionssprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weitergeleitet wird.

 

Es wird angeregt, Verstöße gegen das Mehrweggebot bei Veranstaltungen auf städtischem Boden künftig zu sanktionieren und auch diese Angelegenheit noch einmal im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu besprechen.