Die GV beschließt einstimmig nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2017 (Anlage zum Originalprotokoll).

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum

für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                              1.155.200,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                1.177.900,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  22.700,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.135.700,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.106.400,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                 6.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               19.700,-- EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    260 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              280 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     320 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 5.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

§ 5

Die Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze wird entsprechend der Grundlagen des § 22 GemHVO - Doppik umgesetzt.

 

§ 6

Für den Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Norddorf werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                  1.089.700,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                    1.090.300,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                                 600,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              152.450,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                152.450,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                   0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                      1.000.000,-- EUR

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Herrn

Landrates vom ________________ 2017 AZ: __________________) erteilt.

 

25946 Norddorf auf Amrum, Dezember 2016

 

                                                                                               Der Bürgermeister

 

                                                                       (LS)

                                                                                               ___________________

                                                                                               (Koßmann)

 

 


Jedem GV liegt ein Exemplar der Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde vor. Dieser wurde im Finanzausschuss eingehend beraten.

Tobias Schmidt vom Amt Föhr-Amrum erläutert den Haushalt der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Haushaltsjahr 2017. Er weist darauf hin, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A + B und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2017 nicht angehoben werden. Man überlege aber für die kommenden Jahre eine Anhebung vorzunehmen, um weitere investive Maßnahmen in der Gemeinde umzusetzen.