Sitzung: 13.12.2016 Gemeindevertretung
Die GV beschließt einstimmig nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2017 (Anlage zum Originalprotokoll).
Haushaltssatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund
der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 13.12.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§
1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.155.200,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.177.900,-- EUR
einem
Jahresüberschuss von 0,--
EUR
einem
Jahresfehlbetrag von 22.700,--
EUR
2. im Finanzplan mit
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.135.700,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.106.400,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 6.000,-- EUR
einem
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 19.700,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 5.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§
5
Die Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze wird entsprechend der Grundlagen des § 22 GemHVO - Doppik umgesetzt.
§
6
Für den Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Norddorf werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 1.089.700,-- EUR
die Aufwendungen
auf 1.090.300,-- EUR
der
Jahresgewinn auf 0,-- EUR
der
Jahresverlust auf 600,-- EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 152.450,-- EUR
die Ausgaben auf 152.450,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf 1.000.000,-- EUR
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Herrn
Landrates vom ________________ 2017 AZ:
__________________) erteilt.
25946 Norddorf auf Amrum, Dezember 2016
Der Bürgermeister
(LS)
___________________
(Koßmann)
Jedem GV liegt ein Exemplar der Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde vor. Dieser wurde im Finanzausschuss eingehend beraten.
Tobias Schmidt vom Amt Föhr-Amrum erläutert den Haushalt der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Haushaltsjahr 2017. Er weist darauf hin, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A + B und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2017 nicht angehoben werden. Man überlege aber für die kommenden Jahre eine Anhebung vorzunehmen, um weitere investive Maßnahmen in der Gemeinde umzusetzen.