Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Durch die Umsetzung der Doppik sind alte Begrifflichkeiten aus der Kameralistik anzupassen. So ist in der Hauptsatzung in § 5 Abs. 1 a) das Wort „Jahresrechnungen“ durch das Wort „Jahresabschlüsse“ zu ersetzen.

 

Des Weiteren sollen aufgrund der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen Satzungen gemäß § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung zukünftig wieder durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am AmrumBadeland, Am Schwimmbad 1, 25946 Wittdün auf Amrum befindet, bekannt gemacht werden.

 

Auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum sollen unter der Rubrik „Ortsrecht und Satzungen“ auch weiterhin die aktuellen durchgeschriebenen Fassungen der jeweils gültigen Satzungen der Gemeinde Wittdün auf Amrum vorgehalten werden.

 

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird einstimmig beschlossen.