Sitzung: 20.12.2016 Gemeindevertretung
Jedem GV liegt ein Exemplar der Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde vor. Dieser wurde im Finanzausschuss eingehend beraten.
Von der Verwaltung erläutert Tobias Schmidt die Haushaltssatzung.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Wittdün auf Amrum
für das Haushaltsjahr
2017
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.12.2016 und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnisplan
mit
einem Gesamtbetrag
der Erträge auf 1.357.400,-- EUR
einem Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 1.965.500,-- EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 608.100,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.340.700,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.894.500,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions-
und Finanzierungstätigkeit auf 48.500,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions-
und Finanzierungstätigkeit auf 112.700,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR
§ 3
Die Hebesätze für die
Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390
%
2. Gewerbesteuer 370 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der
Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen
kann, 3.000,- EUR. Die Genehmigung
der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in
ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Die Deckungsfähigkeit
der Haushaltsansätze wird entsprechend der Grundlagen des § 22 GemHVO - Doppik
umgesetzt.
§ 6
Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes
werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 1.604.500,-- EUR
die Aufwendungen auf 2.353.400,-- EUR
der Jahresgewinn
auf 0,-- EUR
der Jahresverlust
auf 748.900,-- EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 1.714.465,-- EUR
die Ausgaben auf 1.714.465,-- EUR
3. der Gesamtbetrag
der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 250.000,-- EUR
4. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf 1.000.000,-- EUR
25946 Wittdün auf Amrum,
Der Bürgermeister
(LS)
___________________
(Jungclaus)
Die GV beschließt einstimmig den Erlass der Haushaltssatzung 2017 (Anlage zum Originalprotokoll).