Begründung:

 

Die Notwendigkeit einer Anpassung der Finanzierungsgrundlagen wurde in verschiedenen Sitzungen des Verwaltungsrates und diesbezüglichen Arbeitsgruppe (Bgm., Finanzausschussvorsitzende, Verwaltungsratsvorsitzende und AT) sehr eingehend beraten.

 

Der bestehende Leistungsvertrag mit den Gemeinden, der mit Hilfe des Verbraucherpreisindizes dynamisiert wurde, steht insoweit zur Diskussion, als die Dynamik des Vertrags nicht ausreicht, um bspw. Tarifsteigerungen (Personalkosten) auszugleichen.

Dazu wurden seitens der AT die Finanzierungsbedarfe der Amrum Touristik AöR anhand der zu erwartenden Betriebsergebnisse bis einschließlich 2019 erarbeitet und erläutert.

 

Die einzelnen zu erwartenden Verluste bewegen sich in den Folgejahren prognostizierend zwischen 79 T€ und 95 T€, die anhand aktueller Erkenntnisse durch die Erarbeitung entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen ermittelt wurden. Diese Prognosen beinhalten keine Etaterhöhungen bei den Kernkompetenzen „Marketing“ und „Veranstaltungen“.

Seitens des Vorstandes wären Etatanpassungen in den vorgenannten Kompetenzen wünschenswert, eine Finanzierung ist jedoch aktuell nur schwer zu realisieren.

 

Zur Leistungserfüllung der aktuellen Aufgabenstellungen nach bisherigem Muster (keine Etaterhöhungen) werden in den kommenden Jahren zur Verlustabdeckung rund 84 T€ benötigt, die vornehmlich aus Mindereinnahmen aus den Anzeigenschaltungen im Wohnungsanzeiger und Tarifsteigerungen bei den Personalkosten resultieren.

Bestimmte zu erwartende Mehreinnahmen (z.B. Internetseiten, Zimmernachweis) werden indes durch allgemeine Kostensteigerungen bei nahezu allen Aufwendungen der AT kompensiert.

 

Es bestand bei den verschiedenen Sitzungen Einvernehmen, dass dahingehend eine Neu-Regelung hinsichtlich der zu erwartenden Verluste getroffen werden muss, damit keine weitere Ausweitung der Verlustvorträge erfolgt, was zudem vom zuständigen Gemeindeprüfungsamt des Kreises NF gefordert wird.

 

Der zuständige Verwaltungsrat hat daraufhin die einstimmige Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretungen und gemeindlichen Ausschüsse ausgesprochen, den nachstehenden Nachtrag in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des Verwaltungsrates der AmrumTouristik AöR vom 02. August 2016 einstimmig den anliegenden dritten Entwurf zum bestehenden Vertrag zwischen den Gemeinden und der AmrumTouristik AöR. Die Laufzeit wird auf 3 Jahre festgelegt. Auf eine Indexanpassung (vergleiche 2. Nachtrag) wird in dieser Zeit verzichtet.

 

Die Aufstockung der Vertragssumme beträgt 84 T€ p.a. und ist von den Eigenbetrieben der Gemeinde zu gleichen Teilen (28 T€) p.a. zu tragen. Die Summe dient der Deckung der zu erwartenden jährlichen Verluste der AmrumTouristik AöR.

 

 

 

3. Nachtrag

zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

zwischen den Gemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün

über die Einbringung von Teilaufgaben der gemeindlichen Eigenbetriebe in das gemeinsame Kommunalunternehmen AmrumTouristik AöR

 

Auf Grundlage des 2. Nachtrages vom 01.01.2013 (Inkrafttreten) zum vorgenannten Vertrag vereinbaren die Parteien folgende Vertragsergänzung bzw. Vertragsänderung:

 

1.

Der unter § 4 – Kostenregelung – Abs. 1 festgelegte Basisbetrag wird je Gemeinde zur Aufgabenerfüllung durch die AmrumTouristik AöR gemäß Vertrag jährlich auf 341.000 € (in Worten: Dreihunderteinundvierzigtausend 00/00 Euro) – mithin 1.023.000 € (in Worten: eine Million dreiundzwanzigtausend 00/00 Euro) aller drei Gemeinden pro Jahr – angepasst.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht enthalten.

 

2.

Die unter Punkt 1 aufgeführten Zahlungen erfolgen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils monatlich zu gleichen Teilen gemäß bisheriger Verfahrensweise. Im Wirtschaftsjahr 2016 wird der Differenzbetrag zu den bisherigen Zahlungen auf Grundlage des 2. Nachtrages zu der in diesem 3. Nachtrag festgelegten Zahlung gesondert in Rechnung gestellt.

 

3.

Die im 2. Nachtrag unter Abs. 2 ausgewiesene „Wertsicherungsklausel“ findet im Rahmen der Laufzeit dieses 3. Nachtrages keine Anwendung und ist im Bedarfsfalle nach Ablauf der Vertragslaufzeit neu zu vereinbaren.

 

4.

Die Laufzeit dieses 3. Nachtrages wird auf 3 Jahre festgelegt. Sie beginnt 2016 und endet an die Laufzeit des 2. Nachtrages angelehnt am 31.12.2018, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Vertragsparteien kommen überein, sich rechtzeitig über die Rahmenbedingungen der Folgejahre zu verständigen.

 

5.

Die übrigen Vertragsinhalte des bestehenden Vertragswerkes bleiben unverändert bestehen.

 

6.

Dieser 3. Nachtrag tritt mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung erstmals im Wirtschaftsjahr 2016 in Kraft.

 

Amrum,           2016

 

Gemeinde Nebel                     Gemeinde Norddorf                Gemeinde Wittdün

Der Bürgermeister                  Der Bürgermeister                  Der Bürgermeister

 

 

Bernd Dell-Missier                  Peter Kossmann                     Jürgen Jungclaus