Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig auf Grund des Empfehlungsbeschlusses des Verwaltungsrates der AmrumTouristik AöR vom 02. August 2016 den anliegenden dritten Entwurf zum bestehenden Vertrag zwischen den Gemeinden und der AmrumTouristik AöR. Die Laufzeit wird auf 3 Jahre festgelegt. Auf eine Indexanpassung (vergleiche 2. Nachtrag) wird in dieser Zeit verzichtet.

 

Die Aufstockung der Vertragssumme beträgt 84 T€ p.a. und ist von den Eigenbetrieben der Gemeinde zu gleichen Teilen (28 T€) p.a. zu tragen. Die Summe dient der Deckung der zu erwartenden jährlichen Verluste der AmrumTouristik AöR.

 

- einstimmig -

 

Es kommt zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 28 T€ für das Haushaltsjahr 2016, da die Frist für eine Nachtragserstellung abgelaufen war.

Die GV stimmt der überplanmäßigen Ausgabe einstimmig zu.


 

Begründung / Erläuterung:

 

Die Notwendigkeit einer Anpassung der Finanzierungsgrundlagen wurde in verschiedenen Sitzungen des Verwaltungsrates und diesbezüglichen Arbeitsgruppe (Bgm., Finanzausschussvorsitzende, Verwaltungsratsvorsitzende und AT) sehr eingehend beraten.

 

Der bestehende Leistungsvertrag mit den Gemeinden, der mit Hilfe des Verbraucherpreisindizes dynamisiert wurde, steht insoweit zur Diskussion, als die Dynamik des Vertrags nicht ausreicht, um bspw. Tarifsteigerungen (Personalkosten) auszugleichen.

Dazu wurden seitens der AT die Finanzierungsbedarfe der Amrum Touristik AöR anhand der zu erwartenden Betriebsergebnisse bis einschließlich 2019 erarbeitet und erläutert.

 

 

Die einzelnen zu erwartenden Verluste bewegen sich in den Folgejahren prognostizierend zwischen 79 T€ und 95 T€, die anhand aktueller Erkenntnisse durch die Erarbeitung entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen ermittelt wurden. Diese Prognosen beinhalten keine Etaterhöhungen bei den Kernkompetenzen „Marketing“ und „Veranstaltungen“.

Seitens des Vorstandes wären Etatanpassungen in den vorgenannten Kompetenzen wünschenswert, eine Finanzierung ist jedoch aktuell nur schwer zu realisieren.

 

Zur Leistungserfüllung der aktuellen Aufgabenstellungen nach bisherigem Muster (keine Etaterhöhungen) werden in den kommenden Jahren zur Verlustabdeckung rund 84 T€ benötigt, die vornehmlich aus Mindereinnahmen aus den Anzeigenschaltungen im Wohnungsanzeiger und Tarifsteigerungen bei den Personalkosten resultieren.

Bestimmte zu erwartende Mehreinnahmen (z.B. Internetseiten, Zimmernachweis) werden indes durch allgemeine Kostensteigerungen bei nahezu allen Aufwendungen der AT kompensiert.

 

Es bestand bei den verschiedenen Sitzungen Einvernehmen, dass dahingehend eine Neu-Regelung hinsichtlich der zu erwartenden Verluste getroffen werden muss, damit keine weitere Ausweitung der Verlustvorträge erfolgt, was zudem vom zuständigen Gemeindeprüfungsamt des Kreises NF gefordert wird.

 

Der zuständige Verwaltungsrat hat daraufhin die einstimmige Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretungen und gemeindlichen Ausschüsse ausgesprochen, den nachstehenden Nachtrag in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Weiterer Vortrag erfolgt bedarfsweise im Rahmen der Sitzung.

 

Im Auftrag:

gez. Frank Timpe