Bürgermeister Jacobsen weist darauf hin, dass die Neuregelung der Schülerbeförderung aufgrund des Schulgesetzes auch Auswirkungen auf die Oevenumer Schüler hat. Letztere haben nach der Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung aufgrund der Entfernung Wohnort – Schule gegenwärtig keinen Anspruch auf Schülerbeförderung. Die Kosten hierfür sind bisher auf freiwilliger Basis vom Amt Föhr-Land getragen worden. Da seit dem 1.1.2007 auch die Amrumer Gemeinden und die Stadt Wyk auf Föhr die Kosten mittragen müssten, wird ein neuer Beschluss durch die zuständigen Gremien für erforderlich gehalten. Sollte die bisherige Regelung bzw. eine modifizierte mit einem Elternanteil von 30 v.H. nicht übernommen werden, so müssten die Betroffenen evtl. 100 % der Beförderungskosten zum Schulzentrum tragen.

Nachdem Herr Jacobsen die Kosten für die Schülerbeförderung für die Eltern verdeutlicht hat, werden seitens der Verwaltung die finanziellen Auswirkungen der Gesetzes- bzw. Satzungsänderung für die Kommunen dargestellt.

Da der Ausgang der Beratungen nicht vorhergesagt werden kann, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung dafür aus, im Falle einer negativen Entscheidung die Angelegenheit noch einmal in der Gemeindevertretung zu beraten.

 

Herr Jacobsen informiert die Anwesenden zur Frage des Schulstandortes Föhr-Land, dass die Schulrätin gebeten worden ist, den Wunsch einiger Eltern, den Schulstandort Midlum zu erhalten, indem die Grundschule Wyk auf Föhr die Funktion der Mutterschule übernimmt und zwei Außenstellen in Midlum und Süderende eingerichtet werden, zu prüfen. Es soll damit eine unabhängige und fachliche Stellungnahme eingeholt werden, die auch aussagekräftig ist und insbesondere pädagogische und organisatorische Aspekte berücksichtigt. Aspekte, auf die das Amt als Träger der Schulen ohnehin keinen Einfluss hat.