Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss und der Gemeindevertretung geprüfte und beratene  Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Die Eröffnungsbilanz wird auf 3.911.227,06 € Bilanzsumme festgesetzt.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 gem. § 14 Abs. 5 des KPG i.V.§ 95n Abs. 6 GO wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die Eröffnungsbilanz wird von der Gemeindevertretung unter Berücksichtigung der Änderung anerkannt und beschlossen.


Bürgermeisterin Braun berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Wrixum am 17.12.2012 geprüft und beraten. Die Sitzung der Gemeindevertretung Wrixum erfolgte ebenfalls am 17.12.2012 und führte zur gleichen Zeit die Beratung über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der Gemeinde Wrixum durch.
Aufgrund der Feststellungen die innerhalb der Beratungen des 17.12.2012 niedergeschrieben worden sind musste die Eröffnungsbilanz und dessen Zahlenwerk nachbearbeitet werden. Der Beschluss der aktualisierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 steht somit noch aus.

 

Es wurden seinerzeit folgende Punkte festgestellt:

 

-      Neubewertung eines Sumpfgrundstückes

-      Löschung des nicht mehr vorhandenen Iseki Schleppers

-      Beiträge Bauprojekt „Fötjem“

-      Überarbeitung Spielplatzgeräte

 

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wird wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

  • Die Eröffnungsbilanz wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde.

 

  • Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde – soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

  • Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

  • Der Anhang zur Eröffnungsbilanz ist vollständig und richtig.

 


Abstimmungsergebnis:           Ja:       einstimmig (9 Stimmen)