Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

  1. Grundsatzbeschluss
    Für die Planung eines städtisches Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung wird der Planungsauftrag erteilt an das

 

a) Büro „Grotheer Architekten“, Friedrichstraße 8a, 25938 Wyk auf Föhr auf der
    Grundlage des mit dem 1. Preis bewerteten Wettbewerbsbeitrages;

oder

b) Büro „Föhr Projekt“, Sandwall 54, 25938 Wyk auf Föhr auf der
    Grundlage des mit dem 2. Preis bewerteten Wettbewerbsbeitrages;

oder


c) Büro  „Jan Lorenzen“, Boldixumer Straße 11, 25938 Wyk auf Föhr auf der
    Grundlage des mit dem 2. Preis bewerteten Wettbewerbsbeitrages.

 

  1. Vertragsregelungen
    Die Auftragserteilung erfolgt nach den Regelungen der HOAI und gilt zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 2 zur Vertiefung des Entwurfs und für die Leistungsphase 3 zur Klärung des Kostenrahmens.

  2. Entwurfsinhalte
    Die Einzelheiten der Entwurfsinhalte sind vor weiteren Schritten noch einmal mit dem zuständigen städtischen Gremium abzustimmen.

  3. Haushaltsmittel
    In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln werden die weiteren Schritte beauftragt werden.





 

Herr Stammer verlässt nach Beratung dieses Tagesordnungspunktes die Sitzung.


Herr Schmidt erteilt Herrn Bürgermeister Raffelhüschen das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach Empfehlungen des städtischen Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und zuletzt des Finanzausschusses am 02.02.2016 ist ein Architektenwettbewerb durchgeführt worden, um unterschiedliche Entwürfe für Wohngebäude als Mietwohnungsbau für die einheimische Bevölkerung erstellen zu lassen.

 

Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sind von drei Planungs-/Architekturbüros Entwürfe eingereicht worden, die durch ein Preisgericht im September 2016 bewertet worden sind.

Im Ergebnis sind ein erster und zwei zweite Preise vergeben worden.

 

Die Wettbewerbsarbeiten sind danach wiederholt Gegenstand der Beratung des zuständigen städtischen Ausschusses gewesen und im November 2016 von den jeweiligen Entwurfsverfassern vorgestellt und erläutert worden.

 

Nach einer abschließenden Meinungsbildung in den Fraktionen ist nun über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

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Im Rahmen einer ausgiebigen Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt, insbesondere bezüglich der Genehmigungsfähigkeit des vom Wettbewerbsgewinner erstellten Konzeptes, wird beschlossen, die Abstimmung durchzuführen. Das Büro „Grootheer Architekten“ ist jedoch vom Bauausschuss zu befragen, wie die vorhandenen Mängel geheilt werden sollen.


Abstimmungsergebnis:           7 „Ja“- Stimmen, 2 Enthaltungen