Beschluss:
Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2017, beschließt die Stadtvertretung den Haushaltsplan & die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Wyk auf Föhr.
Nach Beratung dieses Tagesordnungspunktes verlässt Frau Gehrmann die Sitzung.
Herr Schmidt erteilt
Herrn Stammer das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2017 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 589.200 EUR (Vj. -1.328.500 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2015:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2016 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2016.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.160 Mio. EUR |
1.224 Mio. EUR |
+5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
126 Mio. EUR |
157 Mio. EUR |
-22 |
+3 |
+4 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
107
Mio. EUR |
111,7 Mio. EUR |
+4 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.500,5 Mio. EUR |
1.698,5 Mio. EUR |
+1 |
+5 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck
in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 1.235.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2017 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 739.300 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2017 (in EUR) |
Anmerkung |
40110000
Grundsteuer A |
-800 |
Anpassung
an das Ergebnis 2016 |
40120000
Grundsteuer B |
-1.100 |
Anpassung
an das Ergebnis 2016 |
40130000 Gewerbesteuer |
+39.100 |
Anpassung
an das Ergebnis 2016 |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+76.200 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
+66.100 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
-1.400 |
Anpassung
an das Ergebnis 2016 |
40510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich |
+2.900 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
41320000 Allgemeine. Zuweisungen Gemeinden (GV) |
+82.200 |
Zentralitätsmittel als
Unterzentrum |
44110000 Mieten und Pachten |
-8.000 |
Anpassung an das Ergebnis
2016 |
44820250 Erträge aus der Reinigungskostenerstattung durch Abwasserbereich |
+100.000 |
Anpassung |
45650000 Verzinsung von Nachsteuerforderungen und Steuererstattungen |
-20.300 |
Anpassung |
50…… Personalaufwendungen |
-21.800 |
Veränderungen der
Personalkosten |
52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
+8.000 |
Anpassung |
52110700 Unterhaltung der Kläranlage |
-860.000 |
Faulturmsanierung
Rohrleitungen Erd- und Erneuerung des Prozessleitsystems auf der Kläranlage
in 2016 / Anpassung 2017 |
52110710 Unterhaltung der Pumpwerke |
-425.000 |
Sanierung SW-PW Allwörden
Fehrstieg und PW Boldixum in 2016 / Anpassung 2017 |
52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
-3.500 |
Anpassung
Bewirtschaftungskosten |
53150000 Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke verb. Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen |
+130.000 |
Verlustausgleich |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+38.700 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
537210000 Kreisumlage |
+187.200 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+112.400 |
Amtsumlage 49,05% |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+24.000 |
Höhere Geschäftsaufwendungen |
57…. bilanzielle Abschreibungen |
-47.300 |
Lt. AnBu |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem
Gesamtinvestitionsvolumen von 10.736.000 € ausgewiesen. Dem gegenüber stehen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.027.400 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt 708.600 €.
Nachfolgend die wesentlichen Investitionen unterteilt in die einzelnen
Produktbereiche.
Produkt 111011
Verwaltung sonstiger Liegenschaften: 5.000 € für eine E-Ladesäule (Parkdeck)
Produkt 126001 Brandschutz: 16.000 € Erwerb von
bewegl. Sachen des Anlagevermögens “BOS-Funk“; 7.000 € Handscheinwerfer, Stand-
und Stahlrohre u.a..
Produkt 272001
Büchereiwesen: 10.400 € Erneuerung der Büroausstattung; 7.500 € Audioanlage &
Verschattung der Fenster; 35.100 € Bibliothekssoftware & Elektroarbeiten
etc.
Zuschuss des Landes 26.300 €.
Produkt 366050
Jugendzentrum Wyk auf Föhr: 1.000 € für Anschaffungen.
Produkt 424050
Turn- und Sportstätten, Sportplätze, Förderung des Vereinsports: 100.000 € Bau
einer Sport- und Freizeitanlage
Produkt 511004
Gewerbegebiet Wyk auf Föhr: Für die Baumaßnahmen des Gewerbegebietes wurden 3.461.000 €
eingeplant. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Anliegerbeiträge)
betragen 2.970.000 €.
Produkt 522001
Wohnraumbeschaffung, Baugebiete: Es sind folgende Baumaßnahmen/Planungskosten
vorgesehen. B-Plan 51 Kortdeelsweg 610.000 €; B-Plan 54 (Fritsch Hof) 41.000 €;
B-Plan 48 Boldixumer Straße 2.000.000 €; B-Plan 56 26.000€. Dem gegenüber
stehen in dem Produkt Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit i.H.v. 3.324.300 €.
Produkt 538110
Kläranlage/Abwasserbeseitigung (SW): 140.000 € Faulturmsanierung; 25.000 €
IGS/Blockkraftheizwerk; 35.000 € Asphaltierung des Vorplatzes Solartrocknung;
12.000 € für den maschineller Teil der Abwasserbeseitigung und 1.000 € für
kleinere Investitionen.
Produkt 538130
Kanalnetz (SW): Baumaßnahmen für Hausanschlüsse 15.000 €, die Kosten werden von den
Anschlussnehmern erstattet. 20.000 € Kanalsanierung/Kanaluntersuchung.
Produkt 538530
Kanalnetz (RW): 720.000 € Baumaßnahmen, dem gegenüber stehen 300.000 € Anliegerbeiträge.
Produkt 541001
Straßen, Wege und Plätze: 100.000 € Rücklagenbildung Straßenbau, 3.000 € für
eine neue Geschwindigkeitsmesstafel.
Produkt 541003
Straßenbeleuchtung: 5.000 € für Beleuchtungseinrichtungen
Fußgängerüberwege.
Produkt 554050
Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz: 40.000 € Ökokontoflächen
(Kompensationsmaßnahmen).
Produkt 573820
Hafenbetrieb Stadt Wyk auf Föhr: Neubau der Alten Mole über den Städtische
Hafenbetrieb Wyk auf Föhr. Die Fördermittel (Investitionszuwendung) des Landes
S.H. i.H.v. 3.300.000 € werden an den Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr als
Investitionskostenzuschuss weitergeleitet.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 17.01.2017 auf
rd. 7.945.455 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln i.H.v. -717.300
EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2017 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2017 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 370%, Grundsteuer B 390%, Gewerbesteuer 370%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR
Im
Rahmen der Beratung wird festgestellt, daß die Anschubfinanzierung für die WTG
in Höhe von €100.000, die in 2016 geleitet wurde, nochmals in der Planung für
2017 aufgeführt wird. Da es sich eigentlich hierbei um eine einmalige Zahlung
handelt, wird darum gebeten, diesen Posten kritisch zu überprüfen. Sollte
dieser nicht mehr relevant sein, soll er aus der Planung herausgenommen werden.
Die Änderung wird einstimmig befürwortet,
Darüberhinaus
wurde festgestellt, daß angemeldete Mittel für Planungskosten „Große Straße“ in
Höhe von €100.000 im Haushalt nicht berücksichtigt wurden. Dies ist nach
Prüfung ggfls. zu korrigieren. Die Änderung wird einstimmig befürwortet,
Abstimmungsergebnis: 8 „Ja-„Stimmen, 1 Enthaltung