Von der Verwaltung wird mitgeteilt, dass  die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Ocke-Nerong-Straße, Strandstraße, Nieblumstieg, der Ost- und Nordgrenze des Friedhofes und dem Kirchweg, insbesondere die Ecksituation Ocke-Nerong-Straße / Kirchweg nun rechtskräftig sei.