Das Gremium nimmt die Stellplatzberechnung des Architekten in Augenschein. Nach einer kurzen Diskussion kommt der Ausschuss zu folgenden Ergebnis

1. Stellplätze
Die von dem Architekten vorgelegte Stellplatzberechnung werden zwar in Teilen angezweifelt aber letztlich mehrheitlich akzeptiert.

Damit verbunden ist aber eine Ergänzung im Durchführungsvertrag, dahingehend dass im Falle eines späteren höheren Bedarfes zusätzliche Stellplatzanforderungen seitens der Klinik zu erfüllen sein werden.
Damit wird die heutige am Bedarf orientierte Sichtweise der LBO zur Grundlage der Entscheidung gemacht.

2. Öffentliche Parkplätze
Der Nachweis der 18 Parkplätze werden grundsätzlich weiterhin für notwendig angesehen.  Ein Parkdeck in zwei Ebenen an der Waldstraße wird aus Gründen des nicht herleitbaren städtebaulichen Einfügens abgelehnt.

Angesichts der Tatsache, dass diese Parkplätze bis heute nicht von der Stadt angelegt worden sind und auf der bestehenden Parkplatzfläche selbst zu Zeiten der Saison immer freie Plätze zu finden sind, wird die Erforderlichkeit der Parkplätze zumindest zu einem Teil in Frage gestellt.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, auf der vorhandenen Freifläche des Gebäudes „frische Brise“ eine Mehrfachnutzung der vorhandenen Stellplatzanlage vorzusehen und dort zugleich auch öffentliche Parkplätze zuzulassen. Diese Nutzungsform ist rechtlich im Durchführungsvertrag zu regeln und über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt zu sichern.

Ein Wegfall von genehmigten Wohngebäuden zugunsten von Parkplätzen sollte vermieden werden.

 

Weitere Vorgehensweise
Die Planunterlagen sind unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte zu überarbeiten:.

Das Grundstück „Frische Brise“ wird als weiteres Sondergebiet 2 in die Bebauungsplanänderung aufgenommen. Die Anzahl der Einstellplätze auf dem Gelände wäre darzustellen und diese Teilfläche als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Parkplatz - “,  die zugleich in die Stellplatzbilanz einbezogen wird, zu bezeichnen.

Der Nutzungsartenkatalog für das SO 2 wird in Abstimmung mit dem Vorhabenträger neu festgelegt, (z. B. Therapieräume, Patientenzimmer, Personalwohnungen o. ä.).

Die bestehende Parkplatzfläche wird nicht in die Bebauungsplanänderung einbezogen.

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrages wird geändert und um die oben genannten Punkte zu Stellplätzen und Parkplätzen und dem SO 2 ergänzt.


Abstimmungsergebnis:                                   Mehrfachnutzung der Stellplatzanlage
                                                                        10 Ja

 

 

Herr Lars Schmidt nimmt nicht an der Abstimmung teil.