Sitzung: 08.02.2017 Bau- und Planungsausschuss
Das Gremium nimmt
die Stellplatzberechnung des Architekten in Augenschein. Nach einer kurzen
Diskussion kommt der Ausschuss zu folgenden Ergebnis
1. Stellplätze
Die von dem Architekten vorgelegte Stellplatzberechnung werden zwar in
Teilen angezweifelt aber letztlich mehrheitlich akzeptiert.
Damit verbunden ist aber eine Ergänzung im
Durchführungsvertrag, dahingehend dass im Falle eines späteren höheren Bedarfes
zusätzliche Stellplatzanforderungen seitens der Klinik zu erfüllen sein werden.
Damit wird die heutige am Bedarf orientierte Sichtweise der LBO zur Grundlage
der Entscheidung gemacht.
2. Öffentliche Parkplätze
Der Nachweis der 18 Parkplätze werden grundsätzlich weiterhin für notwendig
angesehen. Ein Parkdeck in zwei Ebenen an der Waldstraße wird aus Gründen
des nicht herleitbaren städtebaulichen Einfügens abgelehnt.
Angesichts der Tatsache, dass diese Parkplätze bis heute nicht von der Stadt
angelegt worden sind und auf der bestehenden Parkplatzfläche selbst zu Zeiten
der Saison immer freie Plätze zu finden sind, wird die Erforderlichkeit der
Parkplätze zumindest zu einem Teil in Frage gestellt.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, auf der vorhandenen Freifläche des
Gebäudes „frische Brise“ eine Mehrfachnutzung der vorhandenen Stellplatzanlage
vorzusehen und dort zugleich auch öffentliche Parkplätze zuzulassen. Diese
Nutzungsform ist rechtlich im Durchführungsvertrag zu regeln und über eine
beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt zu sichern.
Ein Wegfall von genehmigten Wohngebäuden zugunsten von Parkplätzen sollte
vermieden werden.
Weitere Vorgehensweise
Die Planunterlagen sind unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte zu
überarbeiten:.
Das Grundstück „Frische Brise“ wird als weiteres Sondergebiet 2 in die Bebauungsplanänderung
aufgenommen. Die Anzahl der Einstellplätze auf dem Gelände wäre darzustellen
und diese Teilfläche als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Parkplatz
- “, die zugleich in die Stellplatzbilanz einbezogen wird, zu bezeichnen.
Der Nutzungsartenkatalog für das SO 2 wird in Abstimmung mit dem Vorhabenträger
neu festgelegt, (z. B. Therapieräume, Patientenzimmer, Personalwohnungen o.
ä.).
Die bestehende Parkplatzfläche wird nicht in die Bebauungsplanänderung einbezogen.
Der Entwurf des Durchführungsvertrages wird geändert und um die oben genannten Punkte zu Stellplätzen und Parkplätzen und dem SO 2 ergänzt.
Abstimmungsergebnis: Mehrfachnutzung
der Stellplatzanlage
10
Ja
Herr Lars Schmidt nimmt nicht an der Abstimmung teil.