Sitzung: 06.02.2017 Gemeindevertretung
Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 10 bis 14 nicht öffentlich zu beraten.