Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m,
westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom
Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände „Waalem“) wird der Beschluss zur
Aufstellung der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 der
Gemeinde Nieblum gefasst.
2. Das Planverfahren wird als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung nach
§ 12 BauGB i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
3. Für die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 werden
die folgenden Planungsziele festgelegt:
3.1. Festlegung der baulichen Nutzung:
Statt „zwei Wohnungen für Referenten/Gäste“ nun „vier Gästezimmer“
3.2. Änderung Nebenanlage von „offene Liegehalle“ zu „Umkleidehaus“
3.3. Überarbeitung von Festsetzungen zu Nebenanlagen (u.a. Zaun- und
Toranlage, Fahrradraum und Mülleinhausung) und Garage
3.4. Neuregelung der Erschließung – neue Zufahrtsregelung, Feuerlöschbrunnen
und Stellplätze
4. Auf Grundlage des bestehenden städtebaulichen Vertrages erfolgt die
Ausarbeitung der Planunterlagen über den Vorhabenträger. Der städtebauliche
Vertrag ist dahingehend um eine 2. Zusatzvereinbarung zu ergänzen. Die
grundsätzliche Kostenübernahme für das Verfahrens durch den Vorhabenträgers
wird ebenfalls über die 2. Zusatzvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag
geregelt.
Die Abwicklung des Planverfahrens erfolgt über das Bau- und Planungsamt
des Amtes Föhr-Amrum. Die Einzelheiten regelt ein Nachtrag zum
Durchführungsvertrag.
5. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der
Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB).
6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gem.
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Bürgermeister Riewerts und Frau Katharina Strödel aus dem Bau- und
Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum berichten ausführlich anhand der Vorlage:
Nieb/000161.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt die Aufstellung der 1. vorhabenbezogenen
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblumfür das Gebiet nördlich
des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des
Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum
Strand (Gelände “Waalem“)
Sachverhalt,
Problemstellung, Planungserfordernis
Am 21.12.2010 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 der
Gemeinde Nieblum als Satzung beschlossen, welcher am 27.10.2011 rechtskräftig
geworden ist.
Im Verlauf der Bauausführung hat sich der Bedarf für zusätzliche
Nutzungsmöglichkeiten und bauliche Erweiterungen, bspw. in Hinblick auf die
Betrachtung der wirtschaftlichen Bedingungen, ergeben. Aufgrund dessen gab es
in den vergangenen Jahren im Rahmen von Bauantragsverfahren bereits Anpassungsmaßnahmen.
Auslöser für diese Planaufstellung ist nun der Antrag zur Errichtung eines
kleinen Gebäudes, in dem ein Fahrradraum und die Mülleinhausung untergebracht
sind und 3 PKW abgestellt werden können.
Um den langfristigen Bestand der Tagungsstätte für die Gemeinde Nieblum
sicherzustellen, sollen die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten festgeschrieben
werden.
Ferner sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die baulichen
Erweiterungen zu schaffen. Eine Änderung des Maß der baulichen Nutzung ist ausdrücklich
nicht vorgesehen.
Die sich daraus ergebenden Planungsinhalte
umfassen folgende Änderungen:
Anstelle der bisherigen Zufahrt von
Nord-Westen zu der Tagungsstätte ist die neue Zufahrt aus Nord-Osten sowie eine
separate Zuwegung zum Weinfeld auszuweisen. Die bisherige Zufahrt entfällt.
Die Zulässigkeit baulicher Nutzungen im
„Sonstigen Sondergebiet, Tagungsstätte“ sind anzupassen. Hier entfällt die
Festsetzung für „zwei Wohnungen für Referenten/Gäste“ und wird durch „vier
Gästezimmer“ ersetzt.
Im Bereich des festgesetzten Privaten Park
entfällt die Nebenanlage „offene Liegehalle“; sie wird durch ein „Umkleidehaus“
ersetzt.
Es wird eine Fläche für Nebenanlagen - Garage
- auf einer Teilfläche der bisherigen Stellplatzanlage ausgewiesen.
Neuanlage eines Feuerlöschbrunnens und
Errichtung einer Zaun- und Toranlage/Einfriedigung entlang der
Erschließungsstraße.
Bedarfsbedingt ist eine Erweiterung der
Stellplatzanlagen vorzunehmen.
Für die Schaffung der oben beschriebenen
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist diese Bebauungsplanänderung
erforderlich. Es werden keine inhaltlichen Änderungen erfolgen, nur eine
Klarstellung verschiedener Sachverhalte, die im Laufe der weitergehenden
Umsetzung des Vorhabens erfolgt sind. Aus den Planungsinhalten leiten sich die
Planungsziele ab.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 5, davon anwesend: 5
5 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Stimmenthaltungen
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.