Sitzung: 28.02.2017 Gemeindevertretung
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen , spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 11 bis 15 nichtöffentlich beraten zu lassen.