Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Herr Raffelhüschen Frau Falter vom Bauamt das Wort.

 

Diese berichtet zunächst über die Grundsanierung des Schulgebäudes der Eilun-Feer-Skuul.

Der Bauantrag sei Ende November 2016 gestellt worden, die Baugenehmigung sei Mitte Januar 2017 erteilt worden. Aufgrund fehlender Bestandsunterlagen würden z. Zt. Materialuntersuchungen an den Spannbetondecken, Balken und Stützen durch die Universität Bremen durchgeführt und ausgewertet.

Die Architekten und Fachplaner seien in der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für den Abbruch. Die Auftragsvergabe und anschließender Baubeginn könne dann im April sein.

Für die dafür notwendige Auslagerung von Schulklassen habe das Amt die Häuser Seemöwe und Seeschwalbe von der Rudolf-Ballin-Stiftung auf dem Gelände des Hamburger Kinder-Jugendhauses am Sandwall 78 angemietet. Die Gebäude seien vom übrigen Gelände durch Einfriedung abgegrenzt und von der Mühlenstraße erschlossen. Für die Nutzung zu Schulzwecken reiche das Amt eine notwendige separate Baugenehmigung ein. Eine Herrichtung für die Nutzung erfolge parallel. Geplant sei die Auslagerung der Klassen über die Osterferien und die Nutzungsaufnahme nach erteilter Baugenehmigung nach den Ferien.

Anschließend erfolge der Baubeginn Abbruch 1. BA.

 

Anschließend berichtet Frau Falter über den Stand der Planungsarbeiten der Energetischen Sanierung und Modernisierung der Sporthalle der Eilun-Feer-Skuul.

Im Dezember 2016 sei der Zuwendungsbescheid des Bundes zum Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erteilt worden. Es sei eine Projektförderung als nicht zurückzahlbare Zuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 1.912.343,00 Euro bewilligt worden. Der erste Mittelabruf sei im Dezember erfolgt.

Im November 2016 seien in den Ausschussrunden durch Architekten erarbeitete Lösungsvorschläge zur barrierefreien Erreichbarkeit des anliegenden Sportplatzes vorgestellt worden. Der Fördergeber habe daraufhin nun im Zuwendungsbescheid mit der zugehörigen baufachlichen Stellungnahme die Empfehlung ausgesprochen, bei einer kostenreduzierten Überarbeitung eine Rampe zur barrierefreien Erreichbarkeit des

Sportplatzes zu bauen (siehe TOP 9).

Die Baugenehmigung sei Ende Dezember 2016 erteilt worden.

In den Osterferien solle die Halle leer geräumt werden, so dass nach den Osterferien die Baumaßnahmen mit Abbruch im Inneren beginnen können.

Die weitere geplante Zeitschiene sei:

Baufertigstellung im Rahmen des Förderprogramms bis 31.12.2018 und

Erstellung des Verwendungsnachweises in 2019.

In der Zeit seien als Alternative die Gymnastikhalle des Hamburger Kinder-Jungendhauses und die Halle des Rendsburg-Eckernförder-Schulheimes zu nutzen.