Es liegt eine Vorlage des Amtes vor. Neben der Beförderung der Kinder mit Rechtsanspruch wird der Bus im freigestellten Schülerverkehr auch von nicht anspruchsberechtigten Kindern genutzt. Nach der bisherigen Regelung zahlen diese Kinder eine Schülerkarte /Tag, Woche oder Monat), die zur Hälfte auf die Beförderungskosten der Reederei angerechnet wird.

 

Der Amrumausschuss beschließt nach kurzer Diskussion einstimmig, die Schülerbeförderung zukünftig weiter wie bisher durchzuführen.