Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) zum Aufstellungsbeschluss

 

  1. Die Gemeinde beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Nebel für das Gebiet südlich vom Strunwai und westlich vom Waasterstigh, im nördlichen Bereich des Sportplatzes. (Teilfläche der Flur 5, Flurstück 147 von ca. 2800 m²)

 

Zu b) zur Festlegung der Planungsziele

 

  1. Für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

a)    Festsetzung einer Fläche für eine öffentliche Grünfläche, Sportplatz (für ein Kunstrasenplatz mit einer ca. 1 m breiten Umrandung von 24 x 42 m)

 

b)    Festsetzung einer Fläche für eine öffentliche Grünfläche, Stellplätze (Auf dieser Fläche sollen sowohl die Stellplätze des geplanten Kunstrasenplatzes sowie auch Stellplätze für bereits vorhandene Nutzungen (Sportlerheim mit integriertem Jugendzentrum, Fußballplatz) untergebracht werden.)

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein externes Büro beauftragt.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Zeile und Zwecke der Planung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich bekannt zu machen (gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Fußballrasenplatz des TSV Amrum in Nebel wird aufgrund der täglichen hohen Beanspruchung stark belastet, sodass auf Dauer eine Zerstörung der Rasenfläche stattfindet. Neben dem täglichen Training der insgesamt 6 Mannschaften finden an den Wochenenden auch Gäste-, Punkt- bzw. Pokal-/Kreisspiele im Verbund Kreis Nordfriesland statt.

 

Losgelöst vom normalen Spiel- und Trainingsbetrieb des TSV nutzen auch andere Mannschaften einmal die Woche den Rasenplatz. Hierzu gehören unter anderem eine Feuerwehr- sowie eine Gastro-Mannschaft der Insel. Zudem findet auf diesem Platz auch das jährliche einwöchige „Fußball Camp“ ehemaliger Bundesliga Profis statt.

 

Um einen langfristigen Erhalt der Rasenfläche zu ermöglichen, plant der TSV die Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit einer ca. 1 m breiten Umrandung/Befestigung (Beton) im nördlichen Bereich (insg. 24 x 42 m). Dieser soll die Situation erheblich verbessern, da dieser alternativ bei Überbeanspruchung und auch Sperrung für Pflegearbeiten des Rasenplatzes genutzt werden könnte.

 

Die Gemeinde Nebel befürwortet das Projekt zum Erhalt des Rasenplatzes und Neubau eines Kunstrasenplatzes und möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür schaffen.

 

Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Nebel soll neben dem Kunstrasenplatz eine Fläche für Stellplätze festgesetzt werden. Auf dieser Fläche sollen sowohl die Stellplätze des geplanten Kunstrasenplatzes sowie auch Stellplätze für bereits vorhandene Nutzungen (Sportlerheim mit integriertem Jugendzentrum, Fußballplatz) untergebracht werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16, der Gemeinde Nebel erforderlich.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

-Einstimmig-