Sitzung: 27.02.2017 Gemeindeversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindeversammlung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 8 bis 12 nichtöffentlich beraten zu lassen.