Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Rampe zur barrierefreien Erschließung des Sportplatzes wird grundsätzlich befürwortet. Der überarbeitete Entwurf von Schneider Architekten, Bremen wird zur Kenntnis genommen. Die notwendigen Voraussetzungen zur späteren Realisierung sind zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Maßnahme kann aufgrund des überlasteten Haushalts frühestens 2018 erfolgen. Die Mittel sind im Haushalt 2018 bereitzustellen.

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Für die Baumaßnahme „Energetische Sanierung und Modernisierung der Sporthalle am Schulzentrum Eilun-Feer-Skuul“ wurde der Zuwendungsbescheid zum Bundesprogramm „Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Dezember 2016 erteilt.

 

In der baufachlichen Prüfung der Maßnahme durch den Fördergeber wurde die Frage zur barrierefreien Erreichbarkeit des anliegenden Sportplatzes aufgeworfen. Bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 23.11.2016 sowie Amtsausschuss am 07.12.2016 wurden hierzu Lösungsansätze mit entsprechenden Kosten vorgestellt.

Diese Ansätze wurden sowohl in den Gremien, als auch durch die baufachliche Prüfung als zu aufwändig und kostenintensiv erachtet.

 

Der Fördergeber empfiehlt jedoch mit dem Zuwendungsbescheid in der zugehörigen baufachlichen Stellungnahme, bei einer kostenreduzierten Überarbeitung eine Rampe zur barrierefreien Erreichbarkeit des Sportplatzes zu bauen.

 

Es wurde nunmehr eine reduzierte Variante der Rampe durch die Architekten Schneider, Bremen erarbeitet. Die Rampe erschließt vom Haupteingang aus an der Westseite des Gebäudes entlang die Höhendifferenz bis zum Wettkampfhaus und dann bis zum Sportplatz. Rückwärtiger Tribüneneingang und Kellerniedergang werden nicht mehr angebunden.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 120.000 Euro, brutto.

 

Die grundsätzliche Entscheidung zum Bau einer Rampe in der dargestellten Form hat Auswirkungen auf die Ausführung des Gebäudes in diesem Bereich an sich, da der Außenwandverlauf an der Westseite sowie die Gebäudeecke auf die Rampe abgestellt sein muss. Für den Bau der Rampe müssten jetzt bereits der Außenwandverlauf mit entsprechender Geländeanschüttung, sowie die Vorrichtung Beleuchtung und Vorrichtung Entwässerung sinnvoll mit geplant und ausgeführt werden, damit dann zu einem späteren Zeitpunkt die eigentliche Rampe vollständig gebaut werden kann.

 

Die Mitglieder des Amtsausschusses sind sich einig, jetzt die vorbereitenden Maßnahmen zum Bau einer Rampe zu treffen, um zu einem späteren Zeitpunkt die Rampe bauen zu können.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig