Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung auf Grund der besonderen Umstände im Sinne des § 17 Abs. 2 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 47b für das Gebiet südlich der Straße „Am Golfplatz“, westlich des Flurstücks 25 des AOK Kinderheimes ca. 85 m westlich der Strandstraße, nördlich der Strandpromenade und des Marienhof-Geländes, östlich des öffentlichen Grünstreifens.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Die Ausschussvorsitzende erläutert kurz die Vorlage und lässt darüber abstimmen.


Abstimmungsergebnis:  11 Ja