Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet östlich Rakmersstigh wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 gefasst.

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für den Bebauungsplan Nr. 9 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

-       Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus –)

 

-       Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung

 

-       Ausweisung einer Teilfläche für Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung vom Strom, Wärme oder Kälte auf erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlage wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum oder ein der Gemeinde bekanntes Planungsbüro beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich öffentlich bekannt zu machen gemäß § 2 BauGB.

 

Zu c) Kenntnisnahme

 

Hiermit nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht sichergestellt werden kann, dass die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Gebiet östlich Rakmersstigh abgeschlossen werden kann.

 

Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Wohnungsmarktkonzepts wurde seitens der Fachplanung folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„Die Fläche 1009 (Plangebiet) sollte erst nach einer tatsächlichen Innenentwicklung in Anspruch genommen werden.“

 

Eine abschließende Stellungnahme der Landesplanung Schleswig-Holstein zur einer möglichen Entwicklung der Fläche ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt.

 

Die Anfrage zur landesplanerischen Stellungnahme wurde am 03.02.2017 versendet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9;

 

Davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7,  Nein-Stimmen: 0 ,

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Christfried Rolufs

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 für das Gebiet östlich Rakmersstigh einzuleiten.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Um auch in Zukunft die Entwicklung des künftigen Bebauungsplan Nr. 9 aus den Flächennutzungsplan sicherzustellen, ist eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.