Sitzung: 22.03.2017 Gemeindeversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Da die überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls sowie die berechtigten Interessen Einzelner es erforderlich machen, spricht sich die Gemeindeversammlung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 7 bis 10 nichtöffentlich beraten zu lassen.