Es wird von einem Einwohner erneut angefragt, ob er der Gemeinde ein Stück Land hinter seinem Grundstück abkaufen könne. Frau Riemann erklärt, dass es sich um eine Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 5 handele. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) würde dem Verkauf von Ausgleichsflächen nicht ohne weiteres zustimmen. Ihm sei jedoch freigestellt sich bei der UNB zu erkundigen.