Sitzung: 23.03.2017 Gemeindevertretung
Es wird von einem Einwohner erneut angefragt, ob er der Gemeinde ein Stück Land hinter seinem Grundstück abkaufen könne. Frau Riemann erklärt, dass es sich um eine Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 5 handele. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) würde dem Verkauf von Ausgleichsflächen nicht ohne weiteres zustimmen. Ihm sei jedoch freigestellt sich bei der UNB zu erkundigen.