Beschlussempfehlung:

 

1.    Aufgrund des § 18 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Natur – Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) in der Fassung vom 24.02.2010, zuletzt geändert am 27.05.2016 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 162), wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr am ##.##.#### die nachfolgende 2. Änderung zur Baumschutzsatzung (Neufassung) zur bisheriger Satzung vom 27.03.1996 erlassen.

 

2.    Diese 2. Änderung der Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat in der Sitzung am 11.12.2008 den 1. Nachtrag zur Neufassung der Baumschutzsatzung beschlossen. Seit 2008 wurden weitere Flächen entwickelt, die jetzt auch unter die Baumschutzsatzung fallen. Auf Grund dessen muss nun nur der § 2 Geltungsbereich wie folgt geändert bzw. berichtigt werden:

 

Der Geltungsbereich wird um folgende Gebiete ergänzt:

 

-       Gebiet zwischen Boldixumer Straße, Töft (beiderseits), Marschweg und westlich der Schifferstraße – Bebauungsplan Nr. 48 –

-       Gebiet nördlich des Kortdeelsweg, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 290 m und südlich des Nieblumstieges (Landestraße 214) – Bebauungsplan Nr. 51 –

Diese Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet von Wyk auf Föhr mit Ausnahme der Außenbereichsflächen.

 

(Der Geltungsbereich ist in einer Karte 1:8.000 durch Umrandung dargestellt. Die Karte ist Bestandteil diese Satzung. Die Karte kann während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Föhr-Amrum, Hafenstraße 23, eingesehen werden.)

 

Nach einer kurzen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung.


Abstimmungsergebnis:           11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung