Frau Waschinski erklärt, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern würden heute Unterlagen zu den genannten Themenbereichen mitgegeben. Auf Wunsch könnten diese auch per Post zugestellt werden.

Sie erläutert die Vorgehensweise.

Warum erneute Öffentlichkeitsbeteiligung an der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010) sowie Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III?

-      OVG Schleswig erklärt die Teilfortschreibung 2012 der Regionalpläne für die Planungsräume I und III mit den Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung für unwirksam.

-      Bestimmungen im Windkapitel des Landesentwicklungsplan 2010 überprüft und für rechtswidrig gehalten

-      Kabinettbeschluss und Planungserlass für eine Teilfortschreibung des Windkapitels im LEP 2010 sowie sachliche Teilaufstellung Regionalpläne für die Planungsräume I bis III

-      Neufestlegung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung anhand der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesveraltungsgerichtes

-      Die Inseln Föhr und Amrum liegen im Planungsraum I des LEP und im Planungsraum V im Regionalplan

Windkraft auf den Inseln?

„Alle nordfriesischen Inseln und die großen, nicht zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gehörenden Inseln sind u.a. aufgrund ihrer Lage in direkter Nachbarschaft zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Schwerpunktbereiche für Rast- und Zugvögel. Darüber hinaus handelt es sich bei den Inseln und größeren Halligen flächendeckend um Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung. In diesen Räumen soll dem Tourismus und der Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden, das bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben zu berücksichtigen ist. In Kombination mit der in weiten Teilen herausragenden naturschutzfachlichen Bedeutung der Inseln ist die Freihaltung von WKA gerechtfertigt und hinreichend begründet. Auf den Inseln Föhr, Nordstrand und Pellworm befinden sich Bestands-WKA, die das Ergebnis von Repowering-Vorhaben auf diesen Inseln sind. Damit konnte dort die Anzahl bestehender WKA, die in der Zeit vor erstmaliger Konzentrationsplanung entstanden sind, deutlich reduziert werden. Die kleinen Halligen sind Teil des Nationalparks und werden somit von einem harten Tabukriterium überlagert.“

Fazit:

-      Keine neuen Flächenausweisung für Windkraft auf den Inseln

-      Keine Bestandsvergrößerung der vorhandenen Windkraft

Zeitplan / Ablaufplan:

-      Information sowie Verteilung der Planunterlagen beim Amtsausschuss am 08.03.2017

-      Die Bekanntmachung zur Beteiligung am Verfahren erscheint am 09.03.2017 im Insel-Boten

-      Die Auslegung ist im Zeitraum vom 20.03. – 24.04.2017 in den Räumlichkeiten des Bau- und Planungsamtes auf Föhr sowie im Bürgerbüro auf Amrum während der Öffnungszeiten

-      Stellungnahme der Gemeinden bis zum 05.05.2017

-      Es erfolgt keine gesonderte Auslegung in den Gemeinden.

-      Sammlung und Weiterleitung der Stellungnahmen im Bau- und Planungsamtes des Amtes Föhr-Amrum

Was ist die Landesentwicklungsstrategie?

Die Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 ist die zentrale Zukunftsstrategie des Landes Schleswig-Holsteins. Sie beschreibt in verschiedenen Politikfeldern ausgehend vom Status quo konkrete Zielsetzungen. Sie zeigt auch, wo Schleswig-Holstein heute steht und wohin sich das Land bis zum Jahr 2030 entwickeln soll.

Die Landesentwicklungsstrategie gibt diesem Rahmen als Dachstrategie vor. Damit ist sie ein entscheidendes Instrument, mit dem frühzeitig gesellschaftliche, politische und technologische Entwicklungen aufgegriffen werden, deren Chancen und Risiken abgewogen und die Weichen passend gestellt werden können.

Zeitplan / Ablaufplan:

-      Information sowie Verteilung der Planunterlagen beim Amtsausschuss am 08.03.2017

-      Die Auslegung ist im Zeitraum vom 20.03. – 24.04.2017 in den Räumlichkeiten des Bau- und Planungsamtes auf Föhr sowie im Bürgerbüro auf Amrum während der Öffnungszeiten

-      Stellungnahme der Gemeinden bis zum 05.05.2017

-      Es erfolgt keine gesonderte Auslegung in den Gemeinden.

-      Sammlung und Weiterleitung der Stellungnahmen im Bau- und Planungsamtes des Amtes Föhr-Amrum