Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet von der aktuellen Baurechtsnovelle. Diese sei vom Bundestag beschlossen und habe inzwischen auch den Bundesrat passiert. Danach seien Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig und in reinen Wohngebieten unzulässig. Der § 22 werde künftig auch auf Bruchteilseigentum angewandt. Für „urbane Gebiete“ gelte ein höherer Immissionsschutz.