Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Aufgrund des § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, jeweils in der derzeit gültigen Fassung,  wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 06.04.2017 die folgende 1. Änderungssatzung erlassen:

 

2.    Diese 1. Änderung der Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sie macht darauf aufmerksam, dass hier über eine Änderungssatzung und nicht über eine Nachtragssatzung beraten werde.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die 1. Änderungssatzung zu den Erhaltungssatzungen der Stadt Wyk auf Föhr soll einen Formfehler berichtigen. In den alten Fassungen wurde der § 2 „Erhaltungsgründe, Genehmigungstatbestände“ im Satz 2 keine Differenzierung des Satzes 1 statt. Der Satz 2 darf nur in Fällen des Satzes 1 Nr. 1 angewendet werden. Dieser Formfehler führte zu keiner Zeit zu einer Unwirksamkeit der Satzung.

 

Die 1. Änderungssatzung wird wie folgt geändert:

 

I.  Der § 2  „Erhaltungsgründe, Genehmigungstatbestände“ erhält  folgende
    Fassung:

1) Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes auf Grund seiner
    städtebaulichen Gestalt,

2) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung,

3) bei städtebaulichen Umstrukturierungen

bedarf der Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung  baulicher Anlagen im Geltungsbereich dieser Satzung der Genehmigung.


Im Falle des Satzes 1,  Ziffer 1) bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung.

 


Abstimmungsergebnis:                   

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 17

 

Davon anwesend: 17

 

 

Es wird über die verschiedenen Satzungsgebiete lt. Ziff. a bis j separat abgestimmt. Die befangenen Mitglieder der Stadtvertretung verlassen zum jeweiligen Punkt den Sitzungssaal.

 

a) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet VII vom 30.04.1990 für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, Umgehungsstraße, Marschweg und Töft.

 

13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Befangenheit: ----

 

b) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet VIII vom 30.04.1990 für das Gebiet zwischen Starklef (beiderseits), Badestraße und Rebbelstieg.

 

13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Befangenheit: Annemarie Linneweber

 

c) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet IX vom 30.04.1990 für das Gebiet südlich des Rebbelstiegs zwischen Badestraße und Wellenbad sowie östlich der Straße Lüttmarsch.

 

13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Befangenheit: ----

 

d) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet X vom 17.08.1990 für das Gebiet begrenzt im Norden von der Straße „Am Grünstreifen“, im Osten von der Badestraße, im Süden von der Gmelinstraße, im Westen vom Seeweg einschließlich der Parzelle 185/3, Flur 11 (Gmelinstraße Nr. 10), dem Hasenkamp bis zu einer Tiefe von ca. 80 m im Süden sowie der rückwärtigen Grundstücksgrenze der Bebauung auf der Westseite der Freyastraße.

 

12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Befangenheit: Lars Schmidt

 

e) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XI vom 17.08.1990 für das Gebiet beiderseits des Fasanenweges und des Schmalstieges und der Waldstraße zwischen Hasenkamp/Seeweg und dem städtischen Grünstreifen sowie nördliche Seite der Gmelinstraße Nr. 12/14 und dem Haus Gmelinstraße 26.

 

12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Befangenheit: Claudia Andresen

 

f) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XIII vom 08.04.1991 für das Gebiet begrenzt im Westen von der Strandstraße im Norden und Osten vom städtischen Grünstreifen und im Süden von der Waldstraße und dem Gebäude Waldstraße 17 (einschließlich).

 

13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Befangenheit: ----

 

g) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XIV vom 27.05.1991 für das Gebiet zwischen den Straßen Fehrstieg, Am Golfplatz, Strandstraße und dem Strand.

 

13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Befangenheit: ----

 

h) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XV vom 27.05.1991 für das Gebiet beiderseits der Parkstraße und am Stockmannsweg, östlich und westlich begrenzt von städtischen Grünbereichen.

 

13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Befangenheit: ----

 

i) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XVI vom 27.05.1991 für das Gebiet westlich des Fehrstieges zwischen Linge und Nieblumstieg.

 

13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Befangenheit: ----

 

j) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XVII vom 17.01.2013 für das Gebiet zwischen Haidweg im Norden, öffentlichem Grünzug im Osten, Lerchenweg im Süden und Fehrstieg im Westen.

 

13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Befangenheit: ----