Beschluss:
1. Aufgrund des § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 06.04.2017 die folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
2. Diese 2. Änderung der Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die 2. Änderungssatzung zu den Erhaltungssatzungen der Stadt Wyk auf Föhr soll einen Formfehler berichtigen. In den alten Fassungen wurde der § 2 „Erhaltungsgründe, Genehmigungstatbestände“ im Satz 2 keine Differenzierung des Satzes 1 statt. Der Satz 2 darf nur in Fällen des Satzes 1 Nr. 1 angewendet werden. Dieser Formfehler führte zu keiner Zeit zu einer Unwirksamkeit der Satzung.
Die 2. Änderungssatzung wird wie folgt geändert:
I.
Der § 2 „Erhaltungsgründe,
Genehmigungstatbestände“ erhält folgende
Fassung:
1) Zur Erhaltung der städtebaulichen
Eigenart eines Gebietes auf Grund seiner
städtebaulichen Gestalt,
2) zur Erhaltung der Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung,
3) bei städtebaulichen
Umstrukturierungen
bedarf der Rückbau (Abbruch), die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen im Geltungsbereich dieser
Satzung der Genehmigung.
Im Falle des Satzes 1, Ziffer 1) bedarf auch die Errichtung
baulicher Anlagen der Genehmigung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 17
Davon anwesend: 17
Es wird über die verschiedenen Satzungsgebiete lt. Ziff. a bis f separat abgestimmt. Die befangenen Mitglieder der Stadtvertretung verlassen zum jeweiligen Punkt den Sitzungssaal.
a) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet I vom 06.08.1985, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.07.2001, für das Gebiet umgrenzt von der Landesstraße L 214, Heymannsweg (Ostseite), Große Straße (Nordseite) und dem Strand:
12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Befangenheit: Holger Frädrich, Peter Potthoff-Sewing
b) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet II vom 06.08.1985, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.07.2001, für das Gebiet umgrenzt von Große Straße (Südseite), Mittelstraße (Nordseite) und dem Strand.
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Befangenheit: Peter Potthoff-Sewing, Dr. Silke Ofterdinger-Daegel
c) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet III vom 06.08.1985, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.07.2001 umgrenzt von Mittelstraße (Südseite), Badestraße (Ostseite), Feldstraße (Nordseite) in Verlängerung bis zum Strand und dem Strand.
13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Befangenheit: ----
d) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet IV vom 06.08.1985, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.07.2001, umgrenzt von Feldstraße (Südseite), Badestraße (Ostseite), Rebbelstieg (Nordseite) und dem Strand.
12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Befangenheit: Klaus Herpich
e) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet V vom 06.08.1985, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.07.2001, für das Gebiet umgrenzt von der Landesstraße L 214, der Schifferstraße (Ostseite), der Gartenstraße (Westseite hintere Grundstücksgrenze), dem Rebbelstieg (Nordseite), der Badestraße (Westseite) und dem Heymannsweg (Westseite).
12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Befangenheit: Claudia Andresen
f) Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet VI vom 06.08.1985, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.07.2001, für das Gebiet umgrenzt von Buut Dörp im Norden, der Gemeindegrenze zu Wrixum im Westen, dem Nieblumstieg im Osten, der Ocke-Nerong-Straße im Süden in einer Bautiefe
13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Befangenheit: ----