Ein Bürger fragt an, warum die Beratung über das Wohnungsmarktkonzept nicht öffentlich sattfinden würde. Das Konzept würde vom Grundsatz alle Bürger betreffen und sollte daher auf öffentlich beraten werden.

Es wird geantwortet, dass bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt ein Sachstandbericht erfolgen soll. Da es sich um Inhalte handelt, die einen frühen Planungsstand darstellen, soll der Tagesordnungspunkt nicht öffentlich beraten werden.