Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

  1. Die im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage) werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.  

    Das Planverfahren wird nunmehr als 5. vorhabenbezogenes Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 11 für ein verkleinertes Plangebiet für den Teilbereich der Klinik Sonneneck an der Osterstraße ergänzt um den Teilbereich der „Frischen Brise“ an der Waldstraße durchgeführt.

    Diese 5. Änderung umfasst das Teilgebiet der Stadt Wyk auf Föhr östlich der Osterstraße in einer Bautiefe, südlich der Waldstraße und nördlich der Gmelinstraße sowie das Teilgebiet
    umgrenzt im Norden von der Waldstraße, im Osten vom Seeweg, im Süden durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 276 (eine Bautiefe südlich der Waldstraße) sowie im Westen vom Verbindungsweg zwischen Waldstraße und Gmelinstraße.

 

Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1. Der Entwurf für die 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, hier insbesondere das Teilgebiet östlich der Osterstraße in einer Bautiefe, südlich der Waldstraße und nördlich der Gmelinstraße und das Teilgebiet umgrenzt im Norden von der Waldstraße, im Osten vom Seeweg, im Süden durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 276 (eine Bautiefe südlich der Waldstraße) sowie im Westen vom Verbindungsweg zwischen Waldstraße und Gmelinstraße sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden überarbeiteten Fassungen gebilligt.

  2. Zugleich wird die Amtsverwaltung beauftragt im Namen der Stadt Wyk auf Föhr den Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  nach § 4 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend: 17  

 

Ja-Stimmen: 17;  Nein-Stimmen: 0;  Stimmenthaltungen: 0 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -- 

 

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Raffelhüschen bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet die Öffentlichkeit.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sachverhalt, Problemstellung, Planungserfordernis

Um den langfristigen Bestand der Klinik Sonneneck für das Nordseeheilbad Wyk sicherzustellen, sollen die bestehende Nutzungsart festgeschrieben sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung geschaffen werden.

 

Verfahrensstand

Nach dem Aufstellungsbeschluss für die 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 vom 02.04.2015 war eine städtebauliche Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt geschlossen worden, mit der die Kostenübernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger und die Aufgabenverteilung zwischen den Vertragsparteien geregelt worden waren.

 

Danach sind die durch das Planungsbüro erstellten Vorentwurfsunterlagen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung den betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet worden.

 

Zeitgleich ist als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eine öffentliche Anhörung erfolgt. Im Rahmen dieser beiden Verfahrensschritte sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind.

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Geänderte Vorgehensweise/neue Gesichtspunkte

Vor den oben beschriebenen Verfahrensschritten waren im Hinblick auf den städtebaulichen Gesamtzusammenhang die östlich angrenzenden Flächen eines Hotelbetriebes in das Plangebiet miteinbezogen worden. Auf Grund der noch nicht in jeder Hinsicht im Detail geklärten Vorhabenvorstellungen der Vorhabenträger war von der vorhabenbezogenen Vorgehensweise Abstand genommen und eine Angebotsplanung erstellt worden.

 

Im Verlauf der eingangs genannten Verfahrensschritt ist in den Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde sowie des Kreisbauamtes sehr deutlich gemacht worden, dass u. a. die in der Planung angedachten Ausnutzungserhöhungen und vielschichtigen Nutzungsbeschreibungen das Risiko von Fehlentwicklungen für die Stadt in sich bergen. Diese sind aus Sicht dieser Aufsichtsbehörden nur im Wege eines vorhabenbezogenen Verfahrensablaufes auszuschließen, weil damit die Stadt die nötige Sicherheit erreicht, dass die geplanten Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt werden und keine Fehlentwicklungen entstehen.

 

Zeitgleich hat sich die Notwendigkeit einer Überplanung der östlich angrenzenden Fläche zum gegenwärtigen Zeitpunkt erübrigt, weil die Überlegungen zur Weiterentwicklung des Hotelbetriebes sich noch nicht ausreichend klären ließen.

 

Vor diesem Hintergrund wird das Planverfahren nunmehr als vorhabenbezogenes Änderungsverfahren ausschließlich für den Bereich der Klinik Sonneneck weitergeführt. Damit beschränkt sich die Abwägung der Stellungnahmen auch auf diejenigen Punkte, welche das Gelände der Klinik betreffen.

 

Die Rückmeldungen aus den beschriebenen Verfahrensschritten sind in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt mit einer entsprechenden Stellungnahme, welche Gesichtspunkte berücksichtigt, welche teilweise berücksichtigt und welche nicht berücksichtigt werden.

 

Parallel hierzu findet die Abstimmung des Durchführungsvertrages zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger statt.

 

Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Ergänzungen des Entwurfes

Bei der Beratung des Entwurfes in der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 11.01.2017 waren ergänzende Aussagen zum Stellplatznachweis für die Klinik sowie eine Regelung der öffentlichen Parkplatzerfordernisse gefordert worden.

In der nachfolgenden Sitzung am 08.02.2017 wurde eine neue Stellplatzberechnung unter Einbeziehung die Fläche des zweiten Standortes der Klinik, und zwar der des Gebäudes „Frische Brise“ in der Waldstraße vorgelegt. Damit wurde zugleich deutlich, dass diese Fläche in die Bebauungsplanänderung  einzubeziehen und mit einer entsprechenden Sondergebietsausweisung planungsrechtliche zu regeln war.

 

Die Frage der Regelung der öffentlichen Parkplatzerfordernisse bei Wegfall eines Teiles der Parkplatzfläche Ecke Waldstraße/Osterstraße blieb offen.

 

In der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 01.03.2017 wurde vom Vorhabenträger eine mit dem Kreisbauamt abgestimmte Stellungnahme dazu vorgelegt des Inhaltes, dass die Forderung der öffentlichen Platzplätze näher städtebaulichen zu begründen wäre, weil sie seit Jahrzehnten offenbar nicht gebaut und damit wohl auch nicht erforderlich waren. Seitens des Ausschusses sind diese Hinweise akzeptiert worden, so dass nunmehr der Entwurf um die folgenden Inhalte ergänzt worden ist:

 

  1. Das Gebäude „Frische Brise“ in der Waldstraße 7 bis 9 wird als Sondergebiet 2 (SO 2) in die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung einbezogen. Der Katalog der zulässigen Nutzungsarten ist deckungsgleich mit dem des Sondergebietes 1 für die Klinik. Er wird ergänzt um Personalwohnungen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, für Beschäftigte des Klinikunternehmens Wohnungen zu schaffen.

  2. Der künftige Stellplatznachweis wird für beide Sondergebiete zusammen betrachtet. Dabei wird in Rechnung gestellt, dass im Falle eines künftigen Mehrbedarfes zusätzliche Stellplätze nachzuweisen sein werden.

  3. Die Forderung des Nachweises von 17 öffentlichen Parkplätzen an der Ecksituation Waldstraße/Osterstraße wird nicht aufrecht erhalten, weil diese Parkplätze seit vier Jahrzehnten nicht errichtet worden  und keine unverhältnismäßigen Verkehrsprobleme dadurch entstanden sind. Daher ist eine Erforderlichkeit zur Zeit nicht mehr erkennbar.  Im Falle eines künftigen Mehrbedarfes werden zusätzliche öffentliche Parkplätze zu schaffen sein.

 

In der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 29.03.2017 wurden die oben genannten Ergänzungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Zugleich ist hinsichtlich der Begriffsklärung, ob von einem Sondergebiet „Klinik“ oder einen Sondergebiet „Unternehmen im Gesundheitswesen“ in den Planunterlagen die Rede sein soll, der Begriff „Klinik“ als der angemessene angesehen worden. Neben der stationären Betreuung von Patienten wird jedoch davon ausgegangen, dass die Klinik auch eine Einrichtung zur ambulanten Betreuung von Patienten darstellt.

 

Der Durchführungsvertrag wird um die entsprechenden Punkte ergänzt.

Nach Überarbeitung der Planunterlagen unter Berücksichtigung der unter a) und b) genannten Punkte kann für das verkleinerte Plangebiet (Klinik Sonneneck) ergänzt umd das Gebiet der „Frischen Brise“ an der Waldstraße der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die vorhabenbezogenen 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 gefasst werden.

 

Diese Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Einigkeit über die Grundzüge des Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt bestehen wird.