Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entscheidungsgremien entsprechende Sitzungsvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.
Frau Braun stellt den bisherigen Werdegang dar.
Nach langen Verhandlungen habe man sich auf einheitliche Saisonzeiten und einen einheitlichen Kurabgabe-Satz einigen können.
Sie macht deutlich, dass die Insel von außen als Einheit gesehen werde.
Sämtliche Gemeinden würden erheblichen Aufwand für die touristische Infrastruktur betreiben, dennoch hätten nach der Einführung der einheitlichen Kurabgabe-Sätze einige Gemeinden einen Überschuss, andere eine Unterdeckung. In Vorbesprechungen habe man Einigkeit erzielen können, dass es egal sei, wer die Einnahmen generiere. Wichtig sei es, dass die eingenommenen Mittel für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt würden.
Es wird ergänzt, dass ein einheitlicher Kurabgabe-Satz auch für die Einführung einer inselweiten Föhr-Card notwendig sei, insbesondere für die Tagesgäste. Der Zweckverband Tourismus werde sich in nächster Zeit ausführlich mit der Föhr-Card beschäftigen.
Herr Feddersen berichtet im Anschluss anhand der anliegenden Präsentation und der Vorlage.
In seiner
Sitzung am 28.04.2016 (TOP 8) hat der Fachausschuss Föhr den „Startschuss"
für eine Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts auf der gesamten Insel
Föhr gegeben und die Einführung inselweit einheitlicher Kurabgabesätze
empfohlen. Mit Ausnahme einer Gemeinde sind dieser Empfehlung alle politischen
Entscheidungsgremien auf Föhr gefolgt. Zum 1. Januar 2017 wurden die neuen
Satzungsvorschriften zwischenzeitlich in Kraft gesetzt.
Die Anhebung
der Kurabgabesätze auf eine einheitliche Höhe hat zur Folge, dass in
verschiedenen Inselgemeinden ab 2017 Überfinanzierungen entstehen werden.
Die
politischen Entscheidungsgremien der betroffenen Inselgemeinden waren sich bei
der Verabschiedung der neuen Kurabgabesatzungen der Tatsache bewusst, dass eine
Überfinanzierung durch Ausgleichszahlungen dem Tourismusangebot auf Föhr dienen
muss.
Über die
Frage, inwieweit die einzelnen, politisch selbständigen Gemeinden sich an
inselweit wirkenden Tourismusangeboten beteiligt haben, sind in der Vergangenheit
immer wieder Gespräche und Verhandlungen geführt worden. Ein wesentlicher
Kostenfaktor ist dabei das von der Stadt Wyk auf Föhr betriebene Familienbad
„aqua-FÖHR". In den bisherigen Finanzierungskonzepten und
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zum Kostenausgleich sind die
unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Gemeinden und die ab 2017
maßgebliche Vereinheitlichung der Kurabgabesätze bisher nur unzureichend
berücksichtigt worden.
Es ist deshalb ein neuer Entwurf eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages vorbereitet worden, mit dem ein Kostenausgleich gewährleistet werden
soll. Der Vertrag sieht Ausgleichszahlungen vor, die die gemeinsame Nutzung des
Familienbades, der Badestrände, die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen
Inselgemeinden und den erforderlichen Ausgleich hinsichtlich der
Kostenüberdeckungen berücksichtigt. Durch jährlich vorgeschriebene
Spitzabrechnungen ist sichergestellt, dass veränderte Rahmenbedingungen oder
bedeutsame Kostensteigerungen bzw. Kostenminderungen in einzelnen Gemeinden den
angestrebten Ausgleichseffekt im Ergebnis stets gewährleisten.
Es wird
angefragt, ob bei einer Abschöpfung der Überfinanzierung ebenfalls der
Eigenanteil der Gemeinde steige. Dies wird bejaht.
Herr Feddersen
erklärt, dass es ebenfalls denkbar wäre, anders mit der Kostenüberdeckung
umzugehen. Die Mittel aus der Kostenüberdeckung könnten statt an die Gemeinden
mit einer Unterdeckung an die FTG überwiesen werden. Dazu müssten
voraussichtlich neue Verträge mit der FTG geschlossen werden.
Die Föhrer
Landgemeinden würden die Mittel bei der FTG gut aufgehoben sehen, zumal diese
dringend zusätzliche Mittel benötige.
Seitens der
Wyker Vertreter wird noch Diskussionsbedarf innerhalb des Finanzausschusses,
der das nächste Mal am 02.05.2017 tage, und der Stadtvertretung gesehen. Den
Vertretern von Föhr-Land ist vor einer weiteren Beratung in ihren Gremien ein
Votum seitens der Stadt Wyk auf Föhr wichtig.
Seitens der
Verwaltung wurde ein neuer Beschlussvorschlag zur Vorlage Amt/000275 verteilt.
Dieser lautet:
1.
Der
Fachausschuss Föhr empfiehlt den einzelnen Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr
den Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die
Leistung von Ausgleichszahlungen für über die Gemeindegrenzen hinausgehende,
inselweite Tourismusaufwendungen.
2.
Die
Stadt Wyk auf Föhr soll den ihr als „Empfängergemeinde“ für das Jahr 2017
zustehenden Anteil aus der Überdeckung (Kurabgabe) an die Föhr Tourismus GmbH
weitergeben.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Entscheidungsgremien entsprechende
Sitzungsvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.
Die Mitglieder
des Fachausschusses Föhr sind sich dahingehend einig, heute nur über Punkt 3
der neuen Beschlussempfehlung abstimmen zu wollen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
3 Enthaltungen