Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entscheidungsgremien entsprechende Sitzungsvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.

 


Frau Braun stellt den bisherigen Werdegang dar.

 

Nach langen Verhandlungen habe man sich auf einheitliche Saisonzeiten und einen einheitlichen Kurabgabe-Satz einigen können.

 

Sie macht deutlich, dass die Insel von außen als Einheit gesehen werde.

 

Sämtliche Gemeinden würden erheblichen Aufwand für die touristische Infrastruktur betreiben, dennoch hätten nach der Einführung der einheitlichen Kurabgabe-Sätze einige Gemeinden einen Überschuss, andere eine Unterdeckung. In Vorbesprechungen habe man Einigkeit erzielen können, dass es egal sei, wer die Einnahmen generiere. Wichtig sei es, dass die eingenommenen Mittel für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt würden.

 

Es wird ergänzt, dass ein einheitlicher Kurabgabe-Satz auch für die Einführung einer inselweiten Föhr-Card notwendig sei, insbesondere für die Tagesgäste. Der Zweckverband Tourismus werde sich in nächster Zeit ausführlich mit der Föhr-Card beschäftigen.

 

Herr Feddersen berichtet im Anschluss anhand der anliegenden Präsentation und der Vorlage.

 

In seiner Sitzung am 28.04.2016 (TOP 8) hat der Fachausschuss Föhr den „Startschuss" für eine Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts auf der gesamten Insel Föhr gegeben und die Einführung inselweit einheitlicher Kurabgabesätze empfohlen. Mit Ausnahme einer Gemeinde sind dieser Empfehlung alle politischen Entscheidungsgremien auf Föhr gefolgt. Zum 1. Januar 2017 wurden die neuen Satzungsvorschriften zwischenzeitlich in Kraft gesetzt.

 

Die Anhebung der Kurabgabesätze auf eine einheitliche Höhe hat zur Folge, dass in verschiedenen Inselgemeinden ab 2017 Überfinanzierungen entstehen werden.

Die politischen Entscheidungsgremien der betroffenen Inselgemeinden waren sich bei der Verabschiedung der neuen Kurabgabesatzungen der Tatsache bewusst, dass eine Überfinanzierung durch Ausgleichszahlungen dem Tourismusangebot auf Föhr dienen muss.

 

Über die Frage, inwieweit die einzelnen, politisch selbständigen Gemeinden sich an inselweit wirkenden Tourismusangeboten beteiligt haben, sind in der Vergangenheit immer wieder Gespräche und Verhandlungen geführt worden. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist dabei das von der Stadt Wyk auf Föhr betriebene Familienbad „aqua-FÖHR". In den bisherigen Finanzierungskonzepten und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zum Kostenausgleich sind die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Gemeinden und die ab 2017 maßgebliche Vereinheitlichung der Kurabgabesätze bisher nur unzureichend berücksichtigt worden.

 

Es ist deshalb ein neuer Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorbereitet worden, mit dem ein Kostenausgleich gewährleistet werden soll. Der Vertrag sieht Ausgleichszahlungen vor, die die gemeinsame Nutzung des Familienbades, der Badestrände, die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Inselgemeinden und den erforderlichen Ausgleich hinsichtlich der Kostenüberdeckungen berücksichtigt. Durch jährlich vorgeschriebene Spitzabrechnungen ist sichergestellt, dass veränderte Rahmenbedingungen oder bedeutsame Kostensteigerungen bzw. Kostenminderungen in einzelnen Gemeinden den angestrebten Ausgleichseffekt im Ergebnis stets gewährleisten.

 

Es wird angefragt, ob bei einer Abschöpfung der Überfinanzierung ebenfalls der Eigenanteil der Gemeinde steige. Dies wird bejaht.

 

Herr Feddersen erklärt, dass es ebenfalls denkbar wäre, anders mit der Kostenüberdeckung umzugehen. Die Mittel aus der Kostenüberdeckung könnten statt an die Gemeinden mit einer Unterdeckung an die FTG überwiesen werden. Dazu müssten voraussichtlich neue Verträge mit der FTG geschlossen werden.

 

Die Föhrer Landgemeinden würden die Mittel bei der FTG gut aufgehoben sehen, zumal diese dringend zusätzliche Mittel benötige.

 

Seitens der Wyker Vertreter wird noch Diskussionsbedarf innerhalb des Finanzausschusses, der das nächste Mal am 02.05.2017 tage, und der Stadtvertretung gesehen. Den Vertretern von Föhr-Land ist vor einer weiteren Beratung in ihren Gremien ein Votum seitens der Stadt Wyk auf Föhr wichtig.

 

Seitens der Verwaltung wurde ein neuer Beschlussvorschlag zur Vorlage TVF/000018 verteilt. Dieser lautet:

 

1.    Die Zweckverbandsversammlung des Tourismusverbands Föhr empfiehlt den einzelnen Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr den Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Leistung von Ausgleichszahlungen für über die Gemeindegrenzen hinausgehende, inselweite Tourismusaufwendungen.

2.    Die Stadt Wyk auf Föhr soll den ihr als „Empfängergemeinde“ für das Jahr 2017 zustehenden Anteil aus der Überdeckung (Kurabgabe) an die Föhr Tourismus GmbH weitergeben.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, für die Entscheidungsgremien entsprechende Sitzungsvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Die Mitglieder der Zweckverbandsversammlung des Tourismusverbands Föhr sind sich dahingehend einig, heute nur über Punkt 3 der neuen Beschlussempfehlung abstimmen zu wollen.


Abstimmungsergebnis:           83,85 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4,75 Enthaltungen