Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für einen Teilbereich des Gebietes der Stadt Wyk auf Föhr nördlich der Umgehungsstraße (L 214) zwischen dem Ortsteil Boldixum und dem bestehenden Gewerbegebiet, einschließlich einer Teilfläche des bestehenden Gewerbegebietes bis zum Fußweg zur Umgehungsstraße im Osten, wird für eine Bautiefe nach Norden der Beschluss zur Durchführung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.



Zu b) Festlegung der Planungsziele

  1. Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2. 1  Neufestlegung der Art der Nutzung für die Sonderbauflächen zur Erweiterung eines
bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Baumarkt)  sowie eines Betriebes für Baustoffhandel und Abfallverwertung unter Berücksichtigung der Anbindung an eine bestehende bauliche Situation im östlich angrenzenden Gebiet des Bebauungsplanes   Nr. 20;

2.2 Regelung der Ausgleichsfragen sowie Eingrünung der Sonderbauflächen entlang der Landesstraße (L 214)

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt.

  2. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich öffentlich bekannt zu machen (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

 



Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:  11;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  







 

 

 


Herr Schmidt erläutert anhand der Vorlage.