Der Ausschuss beschließt, dass im B-Plan 53 ausnahmsweise eine Wohnung pro Betrieb zugelassen werden soll. Die Wohnung ist nur bei entsprechenden nachgewiesenen betrieblichen Erfordernissen zulässig.

 


Im Zuge des B-Planverfahrens für das neue Gewerbegebiet (B-Plan 53) hat sich ergeben, dass bezüglich der Abwägung von Wohnen und Gewerbe noch Klärungsbedarf bestehe.

 

In der anschließenden Diskussion wird auch auf die Wortäußerungen zu diesem Thema in der Einwohnerfragestunde Bezug genommen.

 

Zum einen wird der Bedarf für Personalunterbringung vom Ausschuss erkannt. Die Deckung des Bedarfes sollte allerdings nicht über Wohnungen im Gewerbegebiet gedeckt werden. Sobald auch Wohnen im Gewerbegebiet zulässig ist, werden die Gewerbebetreibenden in der Ausübung ihres Gewerbes eingeschränkt. Die Deckung des Wohnbedarfes sollte über den Bau von Personalwohnungen im Neubaugebiet (B-Plan 51) erfolgen.

Die Probleme im jetzigen Gewerbegebiet seien durch die Zulässigkeit von Wohnen entstanden. Wenn man diese Möglichkeit komplett ausschließt, schaffe man ein reines Gewerbegebiet, in dem die Betriebe wie gewünscht wirtschaften können.

 

Zum anderen sei eine Umsetzung von Personalwohnungen im Neubaugebiet eine kostspielige Alternative, die besonders junge Betriebe benachteilige. Eine Wohnung im eigenen Betriebsgebäude würde Firmengründungen erleichtern und unterstützen.

Ferner sind manche Betriebe darauf angewiesen, dass das Firmeneigentum überwacht wird. Die Ausnahme soll diesen Betrieben die Möglichkeit gewährleisten, die Wertgegenstände überwachen zu können. Weiterhin gebe es auch betriebliche Abläufe, die eine Wohnung rechtfertigen, um das entsprechende Gewerbe ordnungsgemäß ausführen zu können.


Abstimmungsergebnis:           7 Ja                 4 Nein Enthaltungen